29.08.2024 - Berlin
In einer aktuellen Petition wird die Einrichtung einer öffentlichen Informationsstelle, analog der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), gefordert zu Gutachten über abgeschlossene Untersuchungen von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern bzw. Gerichtsgutachtern über Bauunglücke oder -schäden an Gebäuden und baulichen Einrichtungen.
Nach Angaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist die Unfallprävention der alleinige Zweck einer Untersuchung durch die BFU. Untersuchungsberichte und Sicherheitsempfehlungen enthalten keine Feststellungen zu Schuld, Haftung oder Ansprüchen. Untersuchungsberichte der BFU sind daher auch keine Gutachten und dienen nicht zur Präjudizierung von Justiz- oder Verwaltungsverfahren.
In diesem Sinne wäre eine Einrichtung einer öffentlichen Informationsstelle zu Bauunfällen aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau nachvollziehbar, da diese oft auf ähnliche Ursachen bzw. Versäumnisse zurückzuführen sind. Inwiefern eine Informationsquelle zu Gutachten über Bauschäden an Gebäuden und baulichen Einrichtungen von Nutzen wäre, sei dahingestellt, da deren Ursachen allzu vielfältig und projektabhängig sind und nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können.
Die Petition wurde im Portal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages auf dieser Seite veröffentlicht. Hier haben wir Ihnen die Petition im Wortlaut bereitgestellt:
Bauwesen
Mit der Petition wird die Einrichtung einer öffentlichen Informationsstelle, analog der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), gefordert zu Gutachten über abgeschlossene Untersuchungen von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern bzw. Gerichtsgutachtern über Bauunglücke oder -schäden an Gebäuden und baulichen Einrichtungen.
Im Bereich der Luftfahrt gibt es bei der o. g. BFU auf der Website unter Publikationen die Abschlussberichte über abgeschlossene Untersuchungen von Unfällen und schweren Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Durch die Veröffentlichung wird beabsichtigt, dass ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können. Eine solche Anlaufstelle für beispielsweise Tragwerksplaner und Architekten gibt es analog bis heute noch nicht. Planungsfehler und erhebliche Kosten bei der Beseitigung von Schäden können so im besten Fall minimiert und mögliche Personenschäden verhindert werden.
Die BFU orientiert sich hierbei an der EU-Verordnung Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998. Es ist hierbei nicht das Ziel Verschulden festzustellen oder Haftung und Ansprüche zu untermauern, sondern ausschließlich künftige Unfälle und Störungen zu verhüten.
Die Gutachten der BFU sind entsprechend anonymisiert.
Eine analoge Verordnung und Einrichtung zur Verhütung schwerer Bauunglücke und Störungen am Bau wären im Sinne der Sicherheit und zum Schutz von Menschenleben notwendig.
Quelle: Deutscher Bundestag, Foto: Zerbor / Adobe Stock
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