19.06.2024 - München
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind seit dem 17.12.2023 gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgeberschutzsystem zu betreiben. Das gilt natürlich auch für Ingenieurbüros entsprechender Größe. Das Gesetz erlaubt es dabei, ein gemeinsames System zu nutzen. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und der VBI haben hierfür eigene Serviceangebote entwickelt und bieten interessierten Büros an, als eine solche gemeinsame Meldestelle zu fungieren.
Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen.
Die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder über Missstände im Unternehmen erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, den Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Die Bayerische ingenieurekammer-Bau empfiehlt ihren Mitgliedsbüros mit mehr als 50 Mitarbeitenden, sich an eine der folgenden Meldestellen zu wenden.
Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz bietet Mitgliedern der Ingenieurkammern eine entsprechende Meldestelle an, welche allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Mitglieder der Ingenieurkammern, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, bräuchten sich um nichts weiter zu kümmern und wüssten diese Pflicht in der Hand der Ingenieurkammer RLP.
Genaue Details, welche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Behörden und Gemeinden zukünftig zu der Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß HinSchG gesetzlich verpflichtet sind und welche Vorteile es auch für alle anderen Unternehmen bietet, finden Sie auf der Internetseite der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz mit dem Link unten.
Zertifiziertes Online-Meldesystem (ISO/IEC) gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Kontaktdaten der Meldestelle:
Ingenieurkammer RLP
Rheinstr. 4A
55116 Mainz
RA Sebastian Stujke
Stellvertretender Geschäftsführer | Justiziar
Tel: 06131/95986-17
stjkng-rlpd
Link zur Meldestelle:
https://www.ing-rlp.de/service/meldestelle-hinweisgeberschutzg.html
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind verpflichtet, ab dem 17. Dezember 2023 ein internes Hinweisgeberschutzsystem zu betreiben. Das Gesetz erlaubt es auch, ein gemeinsames System zu nutzen. Der VBI hat für die Mitgliedsunternehmen eine gemeinsame Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
Die VBI-initiierte Meldestelle steht allen Ingenieur- und Planungsunternehmen der betroffenen Größe grundsätzlich offen. Ingenieurbüros mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind von der Pflicht befreit.
Die Funktion der internen Meldestelle soll durch die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft, Neu-Isenburg erbracht werden, die bereits für den Genossenschaftsverband eine solche Meldestelle eingerichtet hat.
Das VBI-Angebot beinhaltet
Die jährlichen Kosten betragen für VBI-Mitgliedsunternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten 1.499,00 Euro und für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigen 1.899,00 Euro, jeweils zzgl. 250,00 Euro einmaliger Einrichtungsgebühr und gesetzlicher Umsatzsteuer. Bitte prüfen Sie bei Vergleichsangeboten, ob die juristische Ersteinschätzung ebenfalls enthalten ist.
Kontaktdaten der Meldestelle:
Sollten Sie Interesse haben sich an der gemeinsamen internen Meldestelle zu beteiligen so wenden Sie sich an die VBI-Justiziarin RAin Sabine Frfr. von Berchem.
Sabine Frfr. von Berchem
Justiziarin &
Syndikusrechtsanwältin
berchem@vbi.de
+49 30 260 62-250
Link zur Meldestelle:
Quellen: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und VBI Verband Beratender Ingenieure, Foto: Daniel Beckemeier / AdobeStock
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