19.04.2024 - Augsburg
Die Richtlinien für den Entwurf wasserwirtschaftlicher Vorhaben (REWas) beschreiben Form und Inhalt von Planungen für die Themenbereiche Gewässerausbau und Hochwasserschutz, Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen und bilden einen allgemein anerkannten Qualitätsstandard. Für die aktuelle Erprobungsphase der fortgeschriebenen REWas, die voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 endet, können Fragen und Vorschläge eingereicht werden.
Die REWas sind bei staatlichen Vorhaben und nach Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Vorhaben verbindlich anzuwenden.
Ziel der REWas ist es, Verwaltungsverfahren für den Vorhabenträger zu erleichtern und zu beschleunigen. Die konsequente Anwendung der REWas vereinfacht die Antragstellung und stellt die Vollständigkeit der Unterlagen sicher, sodass Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren schneller abgewickelt werden können.
Die Richtlinien wurden fortgeschrieben und liegen nun in einer überarbeiteten Fassung vor. Gegenüber den REWas in der Fassung Januar 2005 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen.
Die
Dokumente der fortgeschriebenen REWas und eine FAQ-Liste stehen hier zur
Verfügung:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/rewas/index.htm
Die aktuelle Erprobungsphase der fortgeschriebenen REWas endet
voraussichtlich Anfang des Jahres 2025. Nach Umsetzung der Ergebnisse aus der Erprobungsphase
wird die Endfassung bereitgestellt. Fragen und Vorschläge zur
fortgeschriebenen REWas richten Sie bitte an folgendes Funktionspostfach:
REWslfbyrnd
Quelle und Grafik: Bayerisches Landesamt für Umwelt
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