Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

16
17
18

Neuer DIN-Länder-Vertrag: DIN und Bundesländer stärken Baunormung

Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen erneuert

06.12.2023 - Berlin

Neuer DIN-Länder-Vertrag: DIN und Bundesländer stärken Baunormung

Anlässlich der Bauministerkonferenz haben das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen erneuert. Daniel Schmidt, Mitglied des Vorstands bei DIN, erläutert: „Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Für eine starke und effiziente Baunormung ist eine enge Kooperation zwischen DIN und den Bundesländern daher besonders wichtig. Mit dem neuen DIN-Länder-Vertrag adressieren wir die aktuellen Herausforderungen im Bauwesen und festigen so die gute Zusammenarbeit.“

Länder verweisen auf Baunormen

Viele Normen im Baubereich erlangen Rechtsverbindlichkeit, indem Gesetze, wie z. B. Landesbauordnungen, auf sie verweisen. Das heißt: Die Länder nutzen Normen, um die in der Gesetzgebung definierten Ziele zu konkretisieren. Erarbeitet werden Normen durch die interessierten Kreise bei DIN, das sind Vertreter*innen von Unternehmen, Verbänden, Verbraucherschutz, Handel, Hochschulen, Forschungsinstitute, Prüfinstitute oder Behörden nach geltenden DIN-Regularien.

Der neue Vertrag regelt Facetten der Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen, von denen man dann spricht, wenn Normen gesetzlich in Bezug genommen werden oder dafür vorgesehen sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn sie in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und Öffentlichkeit.

Ergebnisse der Bauministerkonferenz

„Wir begrüßen die Entscheidung der Bauministerkonferenz, die Kostenrelevanz von Normen für den Geschosswohnungsbau zu berücksichtigen. Wir arbeiten mit dem Bundesbauministerium bereits an Lösungen, wie eine bessere Transparenz über Nutzen und Folgekosten von Normen erreicht werden kann“, erklärt Daniel Schmidt. Durch Standardisierung und gezielte und sachgerechte Anwendung von Normen können Baukosten gesenkt werden, z. B durch vereinfachte Angebots- und Ausschreibungspraxis, verminderte Anpassungskosten und die Möglichkeit der Serienproduktion von Bauteilen.

„Die Entscheidung der Bauministerkonferenz zur Ablehnung eines Normenmoratoriums ist richtig. Denn: Erwägungen und Diskussionen, Normen und Standards für einen bestimmten Zeitraum nicht zu erarbeiten oder bestehende Normen nicht an neue technische Entwicklungen anzupassen, wird unseren immensen gesellschaftlichen Herausforderungen und Bedarfen hingegen nicht gerecht. Der Schutz unseres Klimas durch energie- und ressourceneffiziente Gebäude über die gesamte Dauer der Herstellung und der Nutzung sowie die notwendigen Anpassungen an den bereits erfolgten Klimawandel kosten unweigerlich Geld. Normen und Standards sind ein wichtiges Instrument, um klimaschutz- und anpassungsbedingte Kosten zu minimieren“, so Schmidt weiter.

Mindestanforderungen ausweisen

Zudem sollen die rund 600 bauaufsichtlichen Normen nach dem DIN-Länder-Vertrag zukünftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Ziel ist es, einfaches und kostengünstiges Bauen zu gewährleisten und gleichzeitig durch die Ausweisung weitergehender Anforderungen den Stand der Technik zu beschreiben. Bauherren und Bauausführende haben künftig die Möglichkeit das Bausoll entsprechend Norm konkreter zu qualifizieren. Nach Inkrafttreten des neuen Vertrags werden die betroffenen Normen nun sukzessive entsprechend dieser Festlegungen überarbeitet.

„Für die anstehende Überarbeitung der bauaufsichtlichen Normen laden wir alle Interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft herzlich ein, sich in die Normungsarbeit bei DIN einzubringen“, ergänzt Daniel Schmidt. „Nur durch die aktive Mitarbeit und eine ausgewogene Besetzung der Gremien durch alle interessierten Kreise können gesamtgesellschaftliche Erwartungen – auch in Bezug auf Baukosten - Eingang in Normen finden“, so Schmidt weiter.

DIN bietet öffentliches Bauportal an

Darüber hinaus regelt der DIN-Länder-Vertrag das Angebot eines kostenlosen, öffentlichen Bauportals. Über das neue Onlineportal können Privatpersonen ab Januar 2024 den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, und den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB gelistet sind, für private Zwecke einsehen.

Ziel der Vereinbarung ist es, Privatpersonen den Zugang zu den für sie relevanten Baunormen zu erleichtern, zum Beispiel beim privaten Haus- oder Wohnungsbau. Daneben wird DIN auch ein Onlineportal für die behördliche Nutzung mit noch weitergehenden Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Finanziert werden die beiden Portale durch die Bundesländer, die so die bewährte privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit unterstützen.

Normenportal: Exklusiver Zugang für Kammermitglieder

Normenportal: Exklusiver Zugang für Kammermitglieder

Daneben hat die Bundesingenieurkammer mit dem Beuth Verlag eine Rahmenvereinbarung zum kostengünstigen online-Bezug von ingenieurrelevanten Normendokumenten mit rund 400 der wesentlichsten DIN-Normendokumente abgeschlossen. Hierzu wurden zuvor von den Ingenieurkammern der Länder die wichtigsten DIN-Normendokumente abgefragt und die 400 am häufigsten genannten Normendokumente ermittelt.

Dieses Angebot besteht exklusiv nur für Mitglieder der Ingenieurkammern, es ist ausschließlich für diesen Nutzerkreis erhältlich. Das Normenportal ist immer zugänglich – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die ausgewählten Normen können am Bildschirm gelesen und auch ausgedruckt werden.
Zusätzlich zu diesem Grundpaket können die Eurocodes (www.eurocode-online.de), sowie die Texte der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen zu Sonderkonditionen bezogen werden.

www.normenportal-ingenieure.de

Quellen: Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN), Bundesingenieurkammer, Foto: Rawpixel.com / AdobeStock

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche BIM-Anwendungsfälle in der Praxis sind für Sie besonders interessant (Mehrfachnennungen möglich)?
Ableitung von Bewehrungsplänen im Hochbau, HOAI 5
Bemessung und Nachweisführung im Hochbau, HOAI 3, 4
Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung (Kollisionsprüfung der Fachmodelle), HOAI 5
Koordination der Fachgewerke und Kollaboration, HOAI 2, 3, 5
Visualisierung, HOAI 3, 4, 5
Bestandserfassung und -Modellierung, HOAI 1, 2

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München