Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

16
17
18

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Einfacherer und schnellerer Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte

27.10.2023 - Berlin

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Als Industriestandort ist Deutschland auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen und vereinfachen soll. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf am 20. Oktober 2023 zugestimmt , die 2. Befassung des Bundesrats soll am 24. November 2023 erfolgen.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich will die Bundesregierung besonders Infrastrukturprojekte der Bahn forcieren. Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist Teil des dritten Beschleunigungspakets der Bundesregierung. Es soll langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte einfacher und schneller machen.

Kurzusammenfassung

  • Es erfolgt eine Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses für ausgewählte Projekte im Bereich Schiene und Straße (138 Autobahnprojekte des Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung oder Fest Disponiert mit Engpassbeseitigung), die beschleunigt geplant und gebaut werden.
  • Bei Brücken, die im Zuge der Sanierung an die zukünftige Verkehrsentwicklung angepasst werden, entfallen die Genehmigungspflicht und die Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Planfeststellungsverfahren für den Bau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen werden weiter digitalisiert.
  • Für Verkehrsprojekte in allen Bereichen (Straße, Schiene, Wasserstraße, Häfen, Luftverkehr), die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine einheitliche Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.
  • Der Bau von Radwegen an Bundesstraßen wird beschleunigt und vereinfacht.

Um Tempo beim Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, werden insbesondere Möglichkeiten für Solaranlagen an Autobahnen optimiert und der Bau von Windenergieanlagen erleichtert.

Was sieht das Gesetz konkret vor?

Konkret sieht das sogenannte Genehmigungsbeschleunigungsgesetz folgende Regelungen vor:

Schienenausbau
Das Schienennetz wird schneller ausgebaut. Dafür werden für besonders wichtige Schienenprojekte das „überragende öffentliche Interesse“ sowie einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Verkehr.

Beseitigung von Stauschwerpunkten und Engstellen auf Autobahnen
Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für Projekte zur Engpassbeseitigung auf Autobahnen das „überragende öffentliche Interesse“ festgeschrieben werden. Das bringt flüssigeren Verkehr und auch mehr Klimaschutz. Dies gilt nur für Ausbauprojekte bestehender Autobahnabschnitte; nicht für neu zu bauende Autobahnen.

Sanierung von Brücken
Ältere Brücken sind oftmals vom heutigen Verkehrsvolumen überlastet. Ihre Sanierung kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Auflösung von Verkehrsengpässen und Staus leisten. Die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt nunmehr gänzlich – ebenso wie die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit wird der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum halbiert.
Anmerkung: Mit den bisherigen Planungs- und Genehmigungsprozessen dauert die Sanierung beziehungsweise der Ausbau einer Brücke fünf bis 18 Jahre.

Einheitliche Genehmigungsfrist für TEN-Verkehrsprojekte
Für Verkehrsprojekte in allen Bereichen (Straße, Schiene, Wasserstraße, Häfen, Luftverkehr), die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.

Bau von Wind- und Photovoltaikanlagen an Autobahnen
Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde können Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen mit gebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen.

Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur
Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden kann.

Was wurde des Weiteren beschlossen?

Beschlossen wurden außerdem drei Eckpunktepapiere: zu Artenschutz und Schieneninfrastruktur, zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene sowie zum Digitalen Portal für Umweltdaten, umwelt.info.

Ziel ist es, zügig mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und den Verkehrsablauf effizienter zu gestalten. Die Dokumente bilden somit eine weitere Grundlage für Beschleunigungen im Bereich der Schieneninfrastruktur; sie sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Mit dem Aufbau des Digitalen Portals für Umweltdaten, umwelt.info, werden auch für Planungen und Genehmigungen wichtige Umweltdaten gebündelt und leichter verfügbar gemacht – was so zur Transparenz und Verfahrensbeschleunigung beiträgt.

Den vom Bundestag verabschiedeten Entwurf finden Sie online unter folgendem Link:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-verkehrsnetz-971384

Der gesamte Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 20/6879, kann hier (PDF) eingesehen werden.

Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Foto: Ingo Bartussek / AdobeStock

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche BIM-Anwendungsfälle in der Praxis sind für Sie besonders interessant (Mehrfachnennungen möglich)?
Ableitung von Bewehrungsplänen im Hochbau, HOAI 5
Bemessung und Nachweisführung im Hochbau, HOAI 3, 4
Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung (Kollisionsprüfung der Fachmodelle), HOAI 5
Koordination der Fachgewerke und Kollaboration, HOAI 2, 3, 5
Visualisierung, HOAI 3, 4, 5
Bestandserfassung und -Modellierung, HOAI 1, 2

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München