24.08.2023 - München
Gute Kontakte und regelmäßige Gespräche mit der Politik sind eine wichtige Säule für den berufspolitischen Einsatz der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Am 24. August war Markus Ferber (2.v.r.), Mitglied des Europäischen Parlaments und Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben, zu Gast in der Geschäftsstelle. Auf der Agenda standen die Themen Vergabe, Berufsrechtsvorbehalt und Listenharmonisierung.
Von Seiten der Kammer nahmen Präsident Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, die Vizepräsidenten Dipl.-Ing. Univ. Michael Kordon und Dr.-Ing. Werner Weigl, die Vorstandsmitglieder Dr.-Ing. Ulrich Scholz und Dipl.-Ing (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser sowie die beiden Geschäftsführer Dr. Andreas Ebert und Jan Struck teil.
Markus Ferber, der als Dipl.-Ing. der Elektrotechnik seit vielen Jahren Kammermitglied ist, betonte, dass die mittelständischen Unternehmen - gerade auch die bayerischen Ingenieurbüros - einer der Wachstumsmotoren für Europa seien und wichtige regionale Wertschöpfungsketten schaffen.
Damit der Mittelstand auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibe, müsse die Bundesregierung deutlich bessere Rahmenbedingungen schaffen sowie unnötige Bürokratie vermeiden.
Daher herrschte bei den Gesprächspartnern auch großes Unverständnis über die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 der VgV. Bislang mussten bei Planungsleistungen für den Auftragswert nur Lose gleichartiger Leistungen addiert werden, sodass erst bei einem Volumen von rund 5 Mio. € europaweite Ausschreibungen notwendig waren. Ab sofort muss bereits ab ca. 1,2 Mio. € europaweit ausgeschrieben werden, da die Planungskosten in der Regel 20 % der Baukosten ausmachen.
Entsprechend müssen künftig beinahe alle VgV-Verfahren für Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden - ein bürokratischer Mehraufwand für die Büros, der in keinem Verhältnis zum Aufwand und den dadurch entstehenden Kosten steht. Markus Ferber sagte der Kammer seine Unterstützung zu und man werde sich weiter eng abstimmen.
Auch für ein weiteres Anliegen zeigte sich Markus Ferber aufgeschlossen. Nachdem die Mindestsätze der HOAI als Instrument der Qualitätssicherung weggefallen sind, bedarf es dringend eines Berufsrechtsvorbehalts für wichtige Ingenieurleistungen, nicht zuletzt der Listeneintragungen nach BayBO.
Gleichzeitig müssen die Anforderungen an die Fachlisten bundesweit harmonisiert werden, um den Flickenteppich in Deutschland zu bereinigen und der EU-Kommission das Argument zu entziehen, dass Länder ohne oder mit wenigen Anforderungen die Entbehrlichkeit der Listen etwa für die Bauvorlageberechtigung oder die Nachweisberechtigung belegen. MdEP Ferber versprach, die Kammer auch darin zu unterstützen.
Quelle und Fotos: Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Text: Jan Struck, Dr. Andreas Ebert
Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 23.08.2023 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung von § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung veröffentlicht. Die geänderte VgV mit der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 ist am 24.08. in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (215.000 Euro) deutlich früher als bisher überschritten wird. Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium haben dazu klarstellende Erläuterungen veröffentlicht.
Online-Seminar | 10.10.2023 | 15:00 - 17:45 Uhr |
Mit Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung besteht für viele öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Planungsleistungen die Verpflichtung zur Durchführung von EU-weiten Vergabeverfahren. Die Angebotserstellung durch Architekten und Ingenieure wird dadurch aufwändiger, zeit- und kostenintensiver und muss hohen formalen Ansprüchen genügen. Im Seminar werden die Regularien der VgV für die Beschaffung von Planungsleistungen erläutert und Hinweise für die effiziente Angebotserstellung gegeben.
Online-Seminar | 06.09.2023 - 17.10.2023 |
Mit dem neuen Lehrgang „Qualifizierte/r Vergabeberater/in erweitern Sie in 6 halbtägigen Modulen ihr Tätigkeitsfeld, um Vergabeentscheidungen nicht nur den Juristen zu überlassen, sondern die praxisbezogenen Erfahrungen und das erworbene Wissen aus der Fortbildung als Expertise gezielt mit einzubringen. So profitieren Sie wirtschaftlich von der zunehmenden Anzahl an öffentlichen Vergaben und tragen zu faireren und qualitativ hochwertigen Vergabeverfahren bei. Mit der erfolgreichen Teilnahme können Sie sich in die neue Liste „Qualifizierte Vergabeberatende“ eintragen lassen.
Online-Seminar | 13.11.2023 | 15:00 bis 17:00 Uhr |
Das Vergaberecht stellt eine dynamische Materie dar, welche stark durch die Rechtsprechung der jeweiligen Vergabekammern und Oberlandesgerichte geprägt wird. Insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen ergehen aufgrund der hohen Nachfrage von öffentlichen Auftraggebern zahlreiche Entscheidungen. Das Seminar verschafft einen praxisnahen Überblick über die relevantesten Neuerungen sowie deren Konsequenzen und orientiert sich dabei am Ablauf eines Vergabeverfahrens.
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