13.07.2023 - Berlin / Bonn
Am 07. Juli 2023 hat der Bundesrat der 1. Änderung der Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Am 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Mit der Entscheidung des Bundesrats, dringend notwendige Änderungen an der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), wie von verschiedenen Bundesratsausschüssen vorgeschlagen, vor dem Inkrafttreten nicht anzunehmen, wurde eine wichtige Chance für das Baustoffrecycling und die Kreislaufwirtschaft vertan.
Jetzt müssen die Länder entscheiden, wie die EBV am besten umgesetzt wird, erklärt Stefan Schmidmeyer, bvse-Geschäftsführer für den Bereich Mineralik - Recycling und Verwertung.
„Der letzte Freitag war für unsere Branche sehr enttäuschend. Wir hätten uns mehr Mut vonseiten der Bundesländer erhofft. Die Empfehlungen der drei Ausschüsse (für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, für Wirtschaft, für Verkehrswesen) wären aus unserer Sicht ausnahmslos unverzichtbar gewesen, um die Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 umsetzbar und vor allem praktikabel zu machen. Nur mit diesen Änderungen und Ergänzungen kann gewährleistet werden, dass die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung erreicht werden können und ein erfolgreicher Start hätte gelingen können. Leider ist man aber den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt, der eher zaudernd zwar alle geforderten Änderungen und andere mehr befürwortet hat, diese aber in die Zukunft geschoben hat", so Schmidmeyer.
„Vor allem zum Thema „Analyseverfahren“ hätte zumindest die Entscheidung kommen müssen, dass beim Eignungsnachweis neben dem ausführlichen Säulenversuch auch alternativ der Säulenkurztest oder das Schüttelverfahren gewählt werden können“, kritisiert Schmidmeyer.
Denn der kosten- und zeitbezogene Mehraufwand durch das ausführliche Säulenverfahren wird insbesondere die mobile Aufbereitung vor Ort auf den Baustellen, die zu 50 % der gesamten Aufbereitungstätigkeit ausmachen, empfindlich treffen. Die bisher geübten Bauabläufe werden empfindlich gestört und die Kosten für die Bauherren unnötigerweise um das drei- bis vierfache erhöht.
„Somit wird die mobile Aufbereitung technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar gemacht“, verdeutlicht Schmidmeyer die Situation.
In der Konsequenz werden anfallende Bau- und Abbruchabfälle nun vermehrt in stationäre Aufbereitungsanlagen und/oder genehmigte Sammel-/Lagerplätze transportiert werden. Dies ist zum einen ein „Bärendienst“ für Klima und Umwelt (mehr Transporte, mehr Verkehr, mehr Energieverbrauch, mehr CO2 usw.) und zum anderen werden die bestehenden Aufbereitungsanlagen und/oder Sammel-/Lagerplätze diese Massen mangels ausreichender Kapazitäten gar nicht aufnehmen können.
„Das wird kurzfristig unweigerlich zu einer Massenverschiebung in die Verfüllungen und in die Deponien führen und die Kostenschraube am Bau weiter nach oben treiben“, betont der bvse-Geschäftsführer.
Jetzt sind die Länder dran zu entscheiden, wie die EBV am besten umgesetzt wird. An „FAQ“ wird bereits intensiv gearbeitet. „Aber es wird für uns alle jetzt ein bisschen eng. In drei Wochen startet die EBV und wir haben in den meisten Ländern noch nichts Konkretes vorliegen“, so bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer.
Zum Thema „Abfallende“ zeigt sich der bvse-Mineralikexperte optimistisch. Auch wenn sich bisher in den Ländern sehr unterschiedliche Vorgehensweisen abzeichnen und eine bundeseinheitliche Lösung zurzeit fraglich erscheint. „Mit der QUBA-Qualitätssicherung für Sekundärbaustoffe sind wir sehr gut aufgestellt. Gegebenenfalls werden wir auf Grundlage unseres Rechtsgutachtens das Abfallende für QUBA-zertifizierte Sekundärbaustoffe feststellen und uns mit den Behördenseiten entsprechend auseinandersetzen.
Die EBV gilt unmittelbar für alle, die Ersatzbaustoffe (z.B. Recycling-Baustoffe oder Bodenmaterial unaufbereitet/aufbereitet) herstellen, an Dritte abgegeben (= In Verkehr bringen) oder auf Baustellen in technische Bauwerke (z.B. als Wegebaumaterial, für die Arbeitsraumhinterfüllung, für ein Damm-/Wallschüttung etc.) einbauen.
Ab 1.08.2023 ist unbedingt zu beachten ist, dass
Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat nun erste Empfehlungen zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für seine Mitglieder herausgegeben:
12.07.2023_Ersatzbaustoffverordnung(EBV) – vorläufige Empfehlungen
Diese Empfehlungen gelten vorbehaltlich eventueller Änderungen durch länderspezifische FAQs/Vollzugshinweise, die in den nächsten Wochen zu erwarten sind.
Statt mit einer Regelung zum Abfallende mehr Recycling am Bau zu ermöglichen, hat die Politik eine große Chance vertan, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
„Bund und Länder haben sich heute dagegen entschieden, eine rechtssichere und nachhaltige Verordnung für mehr Recycling sowie weniger Verfüllung und Deponierung zu schaffen. Das eindeutig geregelte Abfallende innerhalb der Ersatzbaustoffverordnung wäre ein echter Hebel zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft gewesen.
Die Folge der nicht angepassten Ersatzbaustoffverordnung ist, dass die Bereitschaft zur Herstellung und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen stark zurückgehen wird und wir mit enormen Massenverschiebungen in die Verfüllung und in die Deponie rechnen müssen. Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger, sich zeitnah mit uns an einen Tisch zu setzen, um schnellstmöglich eine praktikable Lösung für die Zukunft zu finden.“
Auch der BDB äußert Kritik. Größtes Versäumnis sei dabei die bislang fehlende Regelung der Kriterien, wonach Recycling-Baustoffe ihre Qualifikation als Abfall verlieren. Mit Blick auf die bislang unbefriedigende Kreislauffähigkeit mineralischer Baustoffe kritisiert der BDB das Versäumnis, die EBV zu einem echten Instrument der Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln.
Der Bausektor ist einer der größten Abfallemittenten Deutschlands. Mit Blick in die Zahlen wird deutlich, dass ein Großteil davon auf Bodenaushub entfällt. Eine bislang weitgehend ungenutzte Ressource, die nicht nur für den Laien unverständlicherweise als Abfall klassifiziert werden muss, sobald sie das Baustellengelände verlässt.
Ziel müsse es sein, künftig mehr Baustoffe und -materialien einer Wieder- und Weiterverwendung zuzuführen. Unlängst bemühte sich der BDB um eine Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben, wie zuletzt im Gespräch mit Chris Kühn, PStS.
Der BDB mahnt zur zeitnahen Weiterentwicklung der EBV. Andernfalls hätten die rund 15 Jahre andauernde Beratung und der nun vollendete Gesetzgebungsprozess dem Klimaschutz und der Kreislaufwirtschaft-Bau einen echten Bärendienst erwiesen.
Der VBI begrüßt die Vereinheitlichung ausdrücklich und unterstützt das Ziel einer verstärkten Nutzung von Recyclingbaustoffen als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum nachhaltigen Bauen. Wesentlich wird es nun sein, die vorgesehene Abfallende-Verordnung rasch in Angriff zu nehmen, um die Recyclingbaustoffe aus dem Abfallrecht zu nehmen. Andernfalls könnte die Verordnung ihr Ziel verfehlen und bedingt durch die Klassifizierungsanforderungen sogar zu einer rückläufigen Verwendung von Recyclingbaustoffen führen. Das federführende Umweltministerium hat angekündigt, den Entwurf für eine Abfallende-Verordnung zeitnah vorzulegen.
Quellen: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., bvse-Fachverband Mineralik - Recycling und Verwertung, Baustoff Recycling Bayern e.V., Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB), Verband Beratender Ingenieure (VBI), Fotos: bvse-Fachverband Mineralik - Recycling und Verwertung
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