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BIM für Bundesbauten: Neue Arbeitshilfen zu Vergabekriterien, Vertragsgestaltung und Vergütung

Reihe Fachinformation Bundesbau (FIB) der Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Verteidigung (BMVg)

29.06.2023 - Berlin

BIM für Bundesbauten: Neue Arbeitshilfen zu Vergabekriterien, Vertragsgestaltung und Vergütung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben in der Reihe Fachinformation Bundesbau (FIB) drei neue BIM-Handbücher veröffentlicht – eine Arbeitshilfe für Vergabekriterien, eine Arbeitshilfe zur Vertragsgestaltung sowie eine ergänzende Handreichung zur Vergütung. Die drei neuen BIM-Handbücher sind kostenfrei zum Download erhältlich.

BIM-Handbuch - Arbeitshilfe Vergabekriterien

Als Unterstützung für die Anpassung bestehender Vergabeunterlagen und als Grundlage für die ersten BIM-Projekte bietet diese Arbeitshilfe Beispiele für BIM-spezifische Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb und Vorschläge für die Definition von Zuschlagskriterien in der Angebotsphase (Objektplanung mit BIM Gesamtkoordination) sowie Informationen zur Übertragbarkeit der Kriterien auf weitere Fachplanungen und die Bauausführung und zu den Vor- und Nachteilen der zusammengefassten bzw. getrennten Vergabe von auf BIM-Rollen bezogenen Aufgaben.

Die Vorschläge für mögliche Eignungs- und Zuschlagskriterien werden dabei anhand eines Beispiels für die Vergabe von Objektplanungsleistungen mit BIM-Gesamtkoordination vorgestellt. Die dahinterstehenden Grundsätze sind jedoch größtenteils gleichermaßen auf die Vergabe weiterer Fachplanungen oder BIM-bezogene Leistungen der Bauausführung zu übertragen.

Die Anforderungen hinsichtlich der Anerkennung von Schulungen (S. 10-11) sind ganz im Sinne der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure. Der Arbeitskreis Digitalisierung der Bundesingenieurkammer hatte sich u.a. in Gesprächen mit dem BMWSB für eine Anerkennung von BIM-Fort- und Weiterbildungsschulungen als Qualifizierungsnachweis bei öffentlichen Vergaben eingesetzt. Verbunden wurde dies immer mit einem möglichst niedrigschwelligen Zugang zu BIM-Projekten. Umfang und Ausrichtung von BIM-Fort- und Weiterbildungen sollten immer auch die tatsächliche Rolle und Aufgabe im Projektteam berücksichtigen, so die Forderungen des AK Digitalisierung. In den „Arbeitshilfen Vergabekriterien“ spricht man sich jetzt konkret für Schulungen nach allgemein gültigen Standards (VDI 2552, Bl. 8.1) ohne zusätzliche Zertifizierungen aus. Genau diese Kriterien erfüllen die BIM-Fortbildungen nach dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern. So ist die Veröffentlichung der „Arbeitshilfen Vergabekriterien“ des Bundesbau aus berufspolitischer Sicht als Erfolg zu werten.

Download

BIM-Handbuch - Arbeitshilfe Vergabekriterien

BIM-Handbuch - Arbeitshilfe Vertragsgestaltung

Dem Vertrag kommt in BIM-Projekten des Bundesbaus eine besondere Rolle zu. Er muss sämtliche für die Projektdefinition relevanten Aspekte zentral zusammenführen. Dabei sind die inhaltliche Definition der BIM-Leistungen
und die Beauftragung getrennt zu betrachten, da sie in verschiedenen Abschnitten des Vertrags und über mitgeltende
Dokumente geregelt werden.

Als Grundlage für die ersten BIM-Projekte definiert diese Arbeitshilfe die für die Beauftragung von Planenden vertraglich zu regelnden Aspekte der Methode BIM und macht Vorschläge zur Umsetzung. Die Arbeitshilfe konzentriert sich dabei auf die Beauftragung der Objektplanung anhand des RBBau-Vertragsmusters VM 2 „Objektplanung - Gebäude und Innenräume“ Die Inhalte und Grundsätze können aber auf die Beauftragung weiterer Fachplanungen sowie der Bauausführung übertragen werden.

Download

BIM-Handbuch - Arbeitshilfe Vertragsgestaltung

BIM-Handbuch - Handreichung Vergütung

Ergänzend zur Arbeitshilfe Vertragsgestaltung fasst die Handreichung Vergütung die Wesentlichen für den gegenwärtigen Zeitpunkt geltenden, grundsätzlichen Einschätzungen zur Vergütung der mit den Anwendungsfällen des Masterplans BIM für Bundesbauten verbundenen Leistungen zusammen. Durch die vermittelten Hintergrundinformationen soll sie auch die Handlungssicherheit im Umgang mit Auftragnehmern unterstützen.

Obwohl die verbindlichen Preisvorgaben für Planungsleistungen in Form von Mindest- und Höchstsätzen mit
der Version 2021 der HOAI entfallen sind, ist die HOAI im Bundesbau als Orientierung für eine vereinfachte und angemessene Honorarfindung weiterhin anzuwenden. Die Leistungsbilder der HOAI sind methodenneutral. Für die Definition als Grundleistung ist es in den Leistungsbildern daher zunächst nicht relevant, ob mit oder ohne die Methode BIM gearbeitet wird. In Bundesbauprojekten ist dementsprechend auch in BIM-Projekten eine Abgrenzung der von dem Basishonorar umfassten Grundleistungen und den nicht umfassten Besonderen Leistungen -– zu denen auch BIM-spezifische Leistungen gehören können - erforderlich.

Download

BIM-Handbuch - Handreichung Vergütung (Ergänzung zur Arbeitshilfe Vertragsgestaltung)

Weitere Informationen

Weitere Informationen, Handbücher und Arbeitshilfen zum Thema "BIM für Bundesbauten" finden Sie auf der Internetseite der Reihe Fachinformation Bundesbau (FIB):

https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/BIM_fuer_Bundesbauten/

Quelle und Grafiken: Fachinformation Bundesbau im Auftrag des BMVg und BMWSB


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