16.06.2023 - Berlin
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die durch eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.
Der nunmehr aufgehobene zweite Satz von § 3 Absatz 7 VgV bestimmte bisher, dass bei der Vergabe von Planungsleistungen für die Auftragswertschätzung der geschätzte Gesamtwert aller Lose nur bei Losen über gleichartige Leistungen zugrunde zu legen war. Dies hatte zur Folge, dass für einen großen Teil der öffentlichen Aufträge über Planungsleistungen die für den sogenannten Unterschwellenbereich geltenden Regeln anzuwenden waren.
Mit der am 16. Juni 2023 beschlossenen "Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ wurde diese nur für Planungsleistungen geltende Sonderregel gestrichen. Dasselbe gilt für die entsprechenden Regelungen in der Sektorenverordnung (SektVO) und in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
In der Folge könnten zahlreiche Planungsaufträge der öffentlichen Hand für Vorhaben auch mit einem eher niedrigen Bauvolumen den strengeren Regeln des Oberschwellenbereichs einschließlich der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung unterliegen.
Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrates hatte
die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sich vehement gegen eine Streichung
der betreffenden Vorschriften eingesetzt und darauf hingewiesen, dass die
aktuelle Änderung zu bürokratischem Mehraufwand für alle Beteiligten und
Verzögerungen von Projekten führen wird. Der Freistaat Bayern hatte
daraufhin in der Sitzung des Bundesrates am 25.11.2022 einen Entschließungsantrag und zuletzt am 13.06.2023 einen Plenarantrag gestellt, um daran
festzuhalten, dass bei der Auftragswertermittlung
für Planungsleistungen im Rahmen öffentlicher Bauprojekte nur solche
Planungsleistungen zusammengerechnet werden, die „gleichartig“ sind.
"Leider hat der Bundesrat entgegen unserer Empfehlungen einer Änderung der Vergabeverordnung zugestimmt. Wir erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt. Daher werden wir uns entschieden dafür einsetzen, dass die negativen Auswirkungen so gering wie möglich ausfallen. Die Gespräche laufen im Hintergrund auf allen Ebenen“, sagt Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender des Arbeitskreises Vergabe der Bundesingenieurkammer und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Die Verfahren werden jetzt aller Voraussucht nach sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.
Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.
„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“
Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.
Unterzeichnende Kammern und Verbände
Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer,
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister
Architekten und Ingenieure, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher
Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der
öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der
Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und
Ingenieurvereine, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss
der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung,
Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional-
und Landesplanung, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands,
Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure,
Zentralverband der Ingenieurvereine
Quellen: Bundesingenieurkammer, Bayerische Ingenieurekammer Bau, Ingenieurkammer Bau NRW, Fotos: Bundesrat; Laurence Chaperon, BIngk
Online-Seminar | 18.07.2023 | 15:00 - 17:45 Uhr |
Mit Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung besteht für viele öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Planungsleistungen die Verpflichtung zur Durchführung von EU-weiten Vergabeverfahren. Die Angebotserstellung durch Architekten und Ingenieure wird dadurch aufwändiger, zeit- und kostenintensiver und muss hohen formalen Ansprüchen genügen. Im Seminar werden die Regularien der VgV für die Beschaffung von Planungsleistungen erläutert und Hinweise für die effiziente Angebotserstellung gegeben.
Online-Seminar | 06.09.2023 - 17.10.2023 |
Mit dem neuen Lehrgang „Qualifizierte/r Vergabeberater/in erweitern Sie in 6 halbtägigen Modulen ihr Tätigkeitsfeld, um Vergabeentscheidungen nicht nur den Juristen zu überlassen, sondern die praxisbezogenen Erfahrungen und das erworbene Wissen aus der Fortbildung als Expertise gezielt mit einzubringen. So profitieren Sie wirtschaftlich von der zunehmenden Anzahl an öffentlichen Vergaben und tragen zu faireren und qualitativ hochwertigen Vergabeverfahren bei. Mit der erfolgreichen Teilnahme können Sie sich in die neue Liste „Qualifizierte Vergabeberatende“ eintragen lassen.
Online-Seminar | 13.11.2023 | 15:00 - 17:00 Uhr |
Das Vergaberecht stellt eine dynamische Materie dar, welche stark durch die Rechtsprechung der jeweiligen Vergabekammern und Oberlandesgerichte geprägt wird. Insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen ergehen aufgrund der hohen Nachfrage von öffentlichen Auftraggebern zahlreiche Entscheidungen. Das Seminar verschafft einen praxisnahen Überblick über die relevantesten Neuerungen sowie deren Konsequenzen und orientiert sich dabei am Ablauf eines Vergabeverfahrens.
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