28.02.2023 - Berlin
Ab dem 1. März 2023 können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gestellt werden. Einen Antrag kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt.
Mit dieser Förderung soll ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet werden. Der Betrieb der Gebäude zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.
Diese neue Förderung, für die insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen, erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: "Ab morgen gibt es günstige Kredite, damit neue Häuser und Wohnungen gebaut werden können. Jeder, der die vorgegebenen Klimastandards erfüllt, kann die Förderung beantragen und dafür in Zukunft hohe Energie- und Betriebskosten im laufenden Betrieb sparen. Unsere neue Förderung ist nachhaltig und generationenübergreifend. Erstmals wird der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen, vom Bau über den Betrieb bis zur möglichen Umnutzung in der Zukunft. Nachhaltig ist, wer heute ein Haus baut und dabei in langen Zeiträumen denkt. Der Klimaschutz und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum müssen beim Bauen und Wohnen immer zusammengedacht werden. Wir stellen allein in diesem Jahr mehrere Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau, für das studentische und das Azubi-Wohnen, für die Genossenschaftsförderung und eben für den Neubau von Wohnungen, Kitas, Schulen sowie anderen Nichtwohngebäuden zur Verfügung."
Zum Programm:
Weitere Informationen
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Fotos: Werner Schuering / SPD, 4th-life-photography / AdobeStock
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