Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Mitreden. Mitgestalten.
Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!
1718
19
Bayern richtet mit Bundesratsinitiative Forderungen zum Wohnungsbau an den Bund
Pressekonferenz nach Ministerratssitzung am 28.02.2023
01.03.2023 - München
Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat der Ministerrat im Januar 2023 ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem die bayerischen Wohnraumförderprogramme weiterentwickelt und der Wohnungsbau in Bayern weiter angekurbelt werden soll. Doch auch der Bund müsse nachlegen, damit das Ziel von deutschlandweit 400.000 neuen Wohnungen im Jahr erfüllt werden kann. Der Freistaat Bayern hat deshalb in einer Bundesratsinitiative klare Forderungen an den Bund formuliert.
(Foto oben v.l.n.r. Staatsminister Christian
Bernreiter, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Staatsminister Markus Blume, © StMB)
"Der
Wohnungsbau sieht sich aufgrund steigender Bau- und Energiekosten,
Lieferengpässen und Fachkräftemangel aktuell vielen Herausforderungen
gegenüber. Der Freistaat steuert hier aktiv dagegen. Aber auch der Bund muss
jetzt liefern, denn er hat die gesetzlichen Stellschrauben in der Hand“, so
Staatsminister Christian Bernreiter bei der Pressekonferenz nach dem
Ministerrat am 28.02.2023.
Die Forderungen im Überblick
- Steuerliche Rahmenbedingungen verbessern:
Angesichts der gegenwärtigen Preisentwicklung im Bausektor muss der Bund die
steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mietwohnungsbau und den
Erwerb von Wohneigentum verbessern. Dazu gehören die Wiedereinführung einer
degressiven Abschreibung, eine Steuerbegünstigung beim Erwerb von
selbstgenutztem Wohnraum für mittlere Einkommensgruppen, eine
Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und eine Länderöffnungsklausel
bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger
beim Erwerb und Erhalt von selbstgenutzten Wohnimmobilien entlastet werden.
- KfW-Förderung sichern und erhöhen:
Förderstopps und Modifizierungen der Programmkonditionen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) haben im Laufe des Jahres 2022 zu erheblicher Verunsicherung
bei den Bauherren geführt. Der Freistaat fordert den Bund auf, die
KfW-Programme mindestens auf dem Niveau von 2021 mit einem Fördervolumen von
etwa 18 Milliarden Euro auszustatten. Insbesondere die für 2023
veranschlagten 1,1 Milliarden Euro für den Neubau sind deutlich zu niedrig.
Außerdem muss das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ überarbeitet werden und
alternativ zu Darlehen auch Zuschüsse für private Bauherren als Förderanreiz
anbieten. Für die Gebäudesanierung müssen die Fördersätze wieder angehoben
werden. Weitere Verschärfungen der technischen Anforderungen an Gebäude, die
die Baupreise zusätzlich erhöhen, müssen unterbleiben.
- Mehr Möglichkeiten bei Baulandmobilisierung:
Angesichts des weiter gestiegenen Drucks auf den Wohnungsmarkt benötigen die
Kommunen größere und vor allem flexiblere Handlungsspielräume bei der
Mobilisierung von Wohnbauland: Der Freistaat Bayern fordert unter anderem, die
durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffene erleichterte
Befreiungsmöglichkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeinde
künftig für alle Kommunen einzuführen.
- Weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht:
Damit die Kommunen Bauland zügig bereitstellen können, ist es wichtig, die
Bauleitplanung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Bayerische
Staatsregierung appelliert deshalb an den Bund, unter anderem das zum 31.
Dezember 2022 ausgelaufene beschleunigte Bebauungsplanverfahren in
Ortsrandlagen nach § 13b BauGB und das vereinfachte Bebauungsplanverfahren auch
für die Aufhebung von Bauleitplänen zur Verfügung zu stellen. Zudem würde ein
Wohnbaurecht auf Zeit helfen, das „Horten“ von wertvollem Wohnbauland zu
Spekulationszwecken zu verhindern. Der Freistaat Bayern fordert den Bund
deshalb auf, die bestehenden Bedingungs- beziehungsweise
Befristungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch für die zulässige Art der baulichen
Nutzung zu erweitern und so den Kommunen neben dem in der Praxis kaum
angewandten und klageanfälligen Baugebot ein anreizbasiertes Wohnbaurecht auf
Zeit zur Verfügung zu stellen.
- Baukindergeld 2 für Familien:
Die eigenen vier Wände sind für junge Familien ein wichtiger Lebenstraum und in
der Altersvorsorge ein sicherer Anker der Lebensleistung. Mit dem von der
letzten Bundesregierung erfolgreich gestarteten Baukindergeld konnte rund einer
halben Million Familien in Deutschland dabei geholfen werden,
Eigentumswohnungen oder Häuser zu kaufen oder zu bauen. Die Bayerische
Staatsregierung fordert deshalb ein neues Baukindergeld 2 mit insgesamt 15.000
Euro staatlichem Zuschuss pro Kind in zehn Jahren. Das Baukindergeld soll
Familien bis zu einem Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro gewährt
werden.
Weitere Informationen
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Februar 2023
Informationen zum Wohnbau-Booster Bayern
Quelle und Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Beitrag weiterempfehlen
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine
Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim
Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).