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Bayern richtet mit Bundesratsinitiative Forderungen zum Wohnungsbau an den Bund

Pressekonferenz nach Ministerratssitzung am 28.02.2023

01.03.2023 - München

Bayern richtet mit Bundesratsinitiative Forderungen zum Wohnungsbau an den Bund

Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat der Ministerrat im Januar 2023 ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem die bayerischen Wohnraumförderprogramme weiterentwickelt und der Wohnungsbau in Bayern weiter angekurbelt werden soll. Doch auch der Bund müsse nachlegen, damit das Ziel von deutschlandweit 400.000 neuen Wohnungen im Jahr erfüllt werden kann. Der Freistaat Bayern hat deshalb in einer Bundesratsinitiative klare Forderungen an den Bund formuliert.

(Foto oben v.l.n.r. Staatsminister Christian Bernreiter, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Staatsminister Markus Blume, © StMB)

"Der Wohnungsbau sieht sich aufgrund steigender Bau- und Energiekosten, Lieferengpässen und Fachkräftemangel aktuell vielen Herausforderungen gegenüber. Der Freistaat steuert hier aktiv dagegen. Aber auch der Bund muss jetzt liefern, denn er hat die gesetzlichen Stellschrauben in der Hand“, so Staatsminister Christian Bernreiter bei der Pressekonferenz nach dem Ministerrat am 28.02.2023.

Die Forderungen im Überblick

  • Steuerliche Rahmenbedingungen verbessern:
    Angesichts der gegenwärtigen Preisentwicklung im Bausektor muss der Bund die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mietwohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum verbessern. Dazu gehören die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung, eine Steuerbegünstigung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum für mittlere Einkommensgruppen, eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und eine Länderöffnungsklausel bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb und Erhalt von selbstgenutzten Wohnimmobilien entlastet werden.

  • KfW-Förderung sichern und erhöhen:
    Förderstopps und Modifizierungen der Programmkonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben im Laufe des Jahres 2022 zu erheblicher Verunsicherung bei den Bauherren geführt. Der Freistaat fordert den Bund auf, die KfW-Programme mindestens auf dem Niveau von 2021 mit einem Fördervolumen von etwa 18 Milliarden Euro auszustatten. Insbesondere die für 2023 veranschlagten 1,1 Milliarden Euro für den Neubau sind deutlich zu niedrig. Außerdem muss das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ überarbeitet werden und alternativ zu Darlehen auch Zuschüsse für private Bauherren als Förderanreiz anbieten. Für die Gebäudesanierung müssen die Fördersätze wieder angehoben werden. Weitere Verschärfungen der technischen Anforderungen an Gebäude, die die Baupreise zusätzlich erhöhen, müssen unterbleiben.

  • Mehr Möglichkeiten bei Baulandmobilisierung:
    Angesichts des weiter gestiegenen Drucks auf den Wohnungsmarkt benötigen die Kommunen größere und vor allem flexiblere Handlungsspielräume bei der Mobilisierung von Wohnbauland: Der Freistaat Bayern fordert unter anderem, die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffene erleichterte Befreiungsmöglichkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeinde künftig für alle Kommunen einzuführen.

  • Weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht:
    Damit die Kommunen Bauland zügig bereitstellen können, ist es wichtig, die Bauleitplanung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Bayerische Staatsregierung appelliert deshalb an den Bund, unter anderem das zum 31. Dezember 2022 ausgelaufene beschleunigte Bebauungsplanverfahren in Ortsrandlagen nach § 13b BauGB und das vereinfachte Bebauungsplanverfahren auch für die Aufhebung von Bauleitplänen zur Verfügung zu stellen. Zudem würde ein Wohnbaurecht auf Zeit helfen, das „Horten“ von wertvollem Wohnbauland zu Spekulationszwecken zu verhindern. Der Freistaat Bayern fordert den Bund deshalb auf, die bestehenden Bedingungs- beziehungsweise Befristungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch für die zulässige Art der baulichen Nutzung zu erweitern und so den Kommunen neben dem in der Praxis kaum angewandten und klageanfälligen Baugebot ein anreizbasiertes Wohnbaurecht auf Zeit zur Verfügung zu stellen.

  • Baukindergeld 2 für Familien:
    Die eigenen vier Wände sind für junge Familien ein wichtiger Lebenstraum und in der Altersvorsorge ein sicherer Anker der Lebensleistung. Mit dem von der letzten Bundesregierung erfolgreich gestarteten Baukindergeld konnte rund einer halben Million Familien in Deutschland dabei geholfen werden, Eigentumswohnungen oder Häuser zu kaufen oder zu bauen. Die Bayerische Staatsregierung fordert deshalb ein neues Baukindergeld 2 mit insgesamt 15.000 Euro staatlichem Zuschuss pro Kind in zehn Jahren. Das Baukindergeld soll Familien bis zu einem Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro gewährt werden.

Weitere Informationen

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Februar 2023

Informationen zum Wohnbau-Booster Bayern

Quelle und Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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