10.02.2023 - Berlin
Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2023 einstimmig dafür ausgesprochen, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. Mit der Entschließung, die auf den Antrag des Freistaates Bayern in der Sitzung des Bundesrates am 25.11.2022 zurückgeht, wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen.
Der Bundesrat begründet seine Aufforderung an die Bundesregierung damit, dass die seit 28 Jahren beinahe unverändert geltenden Schwellenwerte dringend reformbedürftig seien. Aufgrund der deutlichen Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie der aktuell hohen Inflation müssten staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen. Daaher forderte der Bundesrat eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte.
Die Bundesingenieurkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßen dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant.
Dabei zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz. In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt. Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die teilnehmenden Ingenieurbüros.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Der für alle Seiten verbundene Aufwand ist unverhältnismäßig. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittelständischen Strukturen in der Region getragen. Die Stärkung des Mittelstandes schützt vor der Monopolbildung einiger weniger Anbieter. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken und ein effizientes und beschleunigtes Bauen ausbremsen.“
Auch Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, hatte sich in den vergangenen Monaten in
seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses Vergabe der
Bundesingenieurkammer vehement für die Beibehaltung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die Initiative zur
Anhebung der Schwellenwerte eingesetzt. "Die Anhebung der Schwellenwerte würde den Verwaltungsaufwand und die Kosten sowohl auf der Auftraggeberseite als auch auf der Auftragnehmerseite deutlich reduzieren. Dadurch würden vor allem die kleineren und mittelständischen Planungsbüros enorm entlastet", so Dr. Weigl.
Der Freistaat Bayern hat in der Sitzung des Bundesrates am 25.11.2022 einen Entschließungsantrag (Drs. 602/22) eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene unverzüglich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte einzusetzen. Am 19. Januar 2023 hat sich jetzt die Bundesingenieurkammer mit einem Schreiben des Präsidenten, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Minister Guido Beermann, gewandt, um nochmals auf die Notwendigkeit der Beibehaltung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV hinzuweisen.
Quellen: Bundesingenieurkammer, Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Fotos:NakNakNak
/ Pixabay, BIngk, BayIka.Bau (2x)
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