23.01.2023 - Berlin
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben vorgelegt. Es hat zum Ziel, das verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich zu straffen. Der Regierungsentwurf wurde am 19. Januar 2023 in erster Lesung beraten. Nach der Debatte im Parlament überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den Beratungen übernimmt der Rechtsausschuss die Federführung.
Ziel des Entwurfes ist es, bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschleunigen. Dazu sieht der Entwurf unter anderem ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot in der Verwaltungsgerichtsordnung vor.
In der Debatte stellten sich die Abgeordneten allesamt hinter das grundsätzliche Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen sahen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) allerdings sehr kritisch. Deutlich mehr Zustimmung kam von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen – doch auch sie drangen teils auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Die Beschleunigung soll insbesondere Planfeststellungsverfahren betreffen für:
Um Verfahren zu beschleunigen, soll zum einen mit einer Spezialisierung der Gerichte gewährleistet werden. Dafür ist vorgesehen, Richterinnen und Richter mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht und einem besonderen Verständnis von planungsrechtlichen Zusammenhängen in diesen Verfahren einzusehen. Für Verfahren die im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll darüber hinaus ein gesetzliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt werden.
Der Entwurf sieht ferner vor, für die Verfahren die Regelung zur innerprozessualen Präklusion zu verschärfen und auszuweiten. Das bedeutet: Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf ohne genügende Entschuldigung vorgebracht werden, können zurückgewiesen werden und müssen ohne weitere Ermittlung entscheiden werden.
Auch die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in diesen Verfahren sollen so eingeschränkt werden. So kann schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben könnten aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern, heißt es in dem Entwurf. Ziel sei es daher, „die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen“.
Unter Wahrung der Rechte der Beteiligten sollen laut Bundesregierung entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können. „Die Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist sowohl angesichts der angestrebten Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze, als auch im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau und die erforderliche Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur dringlich“, heißt es. Sie sei erforderlich, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung innerhalb der dafür verbleibenden Zeit zu erreichen, da hierfür eine schnelle Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung und eine Anpassung der Infrastruktur unerlässlich sei.
Vorrang- und Beschleunigungsgebot vorgesehen
Vorgesehen ist unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, durch das eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Verfahren gewährleistet werden soll. Im Rahmen eines Erörterungstermins in einem frühen Verfahrensstadium sollen zum einen die Möglichkeiten einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits ausgelotet werden, zum anderen soll, wenn es nicht zu einer solchen Beilegung kommt, ein Verfahrensplan festgelegt werden, mit dem das weitere Verfahren strukturiert wird.
Durch die Verschärfung und Ausweitung der innerprozessualen Präklusion soll der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren damit gestrafft werden. Modifikationen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sollen zudem dazu beitragen, „dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann“. Daneben soll die Spezialisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der infrastrukturrelevanten Verfahren weiter gefördert werden. Zudem würden energiewirtschaftliche Fachgesetze sowie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) punktuell geändert, um auch insofern verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. (scr/hau/19.01.2023)
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Quellen: Deutscher Bundestag (scr/hau/19.01.2023), Bundesingenieurkammer, Foto: AlexTim / Pexels
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