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Bundesingenieurkammer kritisiert kurzfristige Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Inkrafttreten in gestufter Reihenfolge ab 28. Juli 2022

27.07.2022 - Berlin

Bundesingenieurkammer kritisiert kurzfristige Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Eine entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung am 26. Juli 2022 vorgelegt. Die Änderungen werden am 27. Juli 2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Die Bundesingenieurkammer, aber auch VBI, BDB und ZDB, kritisieren die Reform.

Die Bundesingenieurkammer kritisiert die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Reform zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). „Um die Sanierungsquote zu erhöhen und die von der Bundesregierung gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist eine Absenkung der Fördersätze und die Streichung einzelner Förderprogramme absolut kontraproduktiv“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp die Entscheidung. Es sei zu erwarten, dass sich Bauvorhaben verzögern oder diese nicht wie geplant umgesetzt würden.

„Ingenieurinnen und Ingenieure sind ein relevanter Motor für die Gebäudesanierung und die Erreichung der damit verbundenen Klimaschutzziele. Mit der kurzfristen Änderung der Förderung energetischer Gebäudesanierung geht jedoch jede Planungssicherheit verloren. Daher hätten wir uns statt einer scheibchenweisen Reform der BEG, die Bauherren und Planer verunsichert, eine einheitliche Reform gewünscht, wie sie ursprünglich zum 1. Januar 2023 angekündigt war“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Hintergrund der bereits jetzt vorgenommenen ersten Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. Die Neubauförderung wird in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter.

Um mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu bewältigen wurden u.a. die Fördersätze um 5-10 Prozentpunkte abgesenkt, da man davon ausgeht, dass aufgrund der steigenden Energiepreise die Investitionen schneller rentabel seien.

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24.00 Uhr) bei der KfW eingehen, gilt Vertrauensschutz, d.h. es gelten weiter die alten Förderkonditionen.

Änderungen, die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA betreffen (u.a. Heizungen, Gebäudehülle), erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Neue Informationen der KfW

Änderungsbekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21. Juli 2022

Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022

Quellen: Bundesingenieurkammer, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Fotos: myimmo / Pixabay; BIngK


Verband Beratender Ingenieure VBI: Änderungen von jetzt auf gleich - Kritik an extrem kurzfristiger BEG-Reform

Erneut hat die Bundesregierung kurzfristige Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Dabei wurden unter anderem Fördersätze um fünf bis zehn Prozent abgesenkt, einzelne Programmpunkte komplett gestrichen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium BMWK am 27. Juli vorgestellten Änderungen traten dabei zum Teil bereits einen Tag später am 28. Juli in Kraft. Diese extreme Kurzfristigkeit verunsichert Auftraggeber und Investoren, kritisiert der VBI. Laufende Antragsvorbereitungen sowie die Kalkulation von Planern und ausführenden Unternehmen wurden ohne Vorwarnung über den Haufen geworfen. Das führt zu Mehrarbeit bei ohnehin knappen Kapazitäten und verzögert bereits geplante energetische Sanierungen unnötig.

Um die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen und die CO2-Emissionen flächendeckend abzusenken, benötigen Planer und ausführende Unternehmen ebenso wie sanierungsbereite Immobilieneigentümer verlässliche Rahmenbedingungen. Im Interesse der eigenen ehrgeizigen Klimaziele fordert der VBI von der Bundesregierung, für Planungssicherheit zu sorgen und bei Änderungen der finanziellen und regulatorischen Rahmenbedingungen entsprechende Übergangsfristen einzuräumen.


BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure: Die Probleme werden endlich angegangen - doch es besteht Anpassungsbedarf!

Der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure begrüßt grundlegend, dass endlich ein Maßnahmenkatalog vorliegt. „Der Umfang des Programms ist sehr ambitioniert. Die Bedeutung des Gebäudesektors für den Klimaschutz wird endlich nicht mehr ignoriert. Trotzdem: Viele Punkte sind schon länger bekannt und gleichwohl fehlt es dem Programm an einigen Stellen an konkreten Maßnahmen. Wir werden die nächsten Schritte genau beobachten – die Planerinnen und Planer des BDB stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Denn nur gemeinsam schaffen wir es, die Emissionsziele im Gebäudebereich zu erreichen“, sagte BDB-Präsident Christoph Schild. Nichtsdestotrotz sieht der BDB bei verschiedenen Punkten noch Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf:

  1. Treibhausgasneutraler Neubau
    Die Anforderungen für das „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“ (QNG) sichern keine vollständige Klimaneutralität. Wenn in Zukunft die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden im Fokus stehen sollen, muss gerade beim Neubau nicht Klimaneutralität, sondern vielmehr Klimapositivität der zentrale Aspekt bei der Siegelvergabe und damit der öffentlichen Förderungen sein.

  2. Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
    Vor dem Hintergrund der chaotischen Neuausrichtung der KfW-Förderung zu Beginn des Jahres muss eine ausreichende Befüllung der Fördertöpfe dieses Programms unbedingt gewährleistet sein. Die zusätzliche 1 Milliarde Euro für den Zeitraum von 2023-2026 reichen aus unserer Sicht nicht aus, um ausreichend Anreize für die Umstellung zu setzen.

  3. Gesetz für kommunale Wärmeplanung
    Das Vorhaben einer gesetzlichen Bundesregelung für kommunale Wärmeplanung begrüßt der BDB ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist es hier allerdings unbedingt erforderlich, alle Hauseigentümer:innen mit einzubinden, deren Nachfrage mit steuerlichen Anreizen zu stimulieren und somit auch eine größtmögliche Akzeptanz dieses Vorhabens zu erreichen.

  4. Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe
    Die „Wärmepumpen-Offensive“ stellt im Erfolgsfall einen großen Schritt in die richtige Richtung dar. Der BDB warnt jedoch davor, dass das Programm aufgrund der aktuellen Lieferkettenprobleme scheitern könnte. Unser Vorschlag: Bau- und Handwerksunternehmen benötigen finanzielle und steuerliche Anreize und Flächenangebote vor Ort für die Bevorratung der entsprechenden Technik und Materialien.

  5. Zukunft Bau Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich
    Wir fordern eine stärkere Konzentration auf die Möglichkeiten des „Einfach Bauen“! Emissionen können schon allein dadurch gesenkt werden, in dem weniger Material und Technik verbaut wird – gerade in Anbetracht der Krise. Auch der Einsatz von Recyclingbaustoffen muss weiter vorangetrieben werden, um das Label „Zukunft Bau“ mit Leben zu füllen. Deshalb fordern wir: Die Standards der Bauordnungen müssen auf ihre Entbehrlichkeit geprüft und entsprechend gesenkt werden, um dies umsetzen zu können.

Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB: Abrupter Stopp der Förderbedingungen in der energetischen Sanierung verhindert Sanierungen, anstatt sie zu fördern

Zur vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigten Änderung der Förderbedingungen im Bereich der energetischen Sanierung erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:

„Der verkündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre: Eigentümer und Eigentümerinnen bräuchten eine höhere Förderung anstelle einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meint.Es ist zwar richtig, angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung des Gebäudebestands zu setzen. Auch die bisherige Sanierungsquote von rund einem Prozent ist zu niedrig. Aber der vom Bundeswirtschaftsministerium eingeschlagene Weg ist falsch. Das betrifft auch die Streichung des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Denn damit erhalten Gebäudeeigentümer umfassende Informationen zur Sanierung ihrer Immobilien. Weitere und höhere Investitionen werden dadurch angeregt.

Die Verunsicherung der Menschen ist derzeit groß – und sie wird bei dieser Politik noch größer. Wie sollen sich Eigentümer von Einfamilienhäusern eine energetische Sanierung noch leisten können, wenn die Fördersätze gesenkt werden? Und mit dem Einbau von Wärmepumpen und dem Austausch von Fenstern und Türen ist es leider nicht getan. Hier irrt das Ministerium. Die Dämmung der Gebäudehülle, d.h. sowohl der Außenwände als auch von oberster und unterster Geschossdecken ist zur Erreichung der geforderten Standards unbedingt notwendig.

Daher wird der Schuss nach hinten losgehen: Es wird weniger saniert werden! Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Das Wirtschaftsministerium tut derzeit alles dafür, diesen Grundsatz zu verletzen. Auch die Tatsache, dass für den Neubau noch keine verlässlichen Förderbedingungen für 2023 vorliegen, wird zumindest private Häuslebauer vom Bauen abhalten. Aber vielleicht ist das ja das eigentliche Ziel grüner Politik. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die alten Förderbedingungen in Kraft zu lassen. Am besten und viel einfacher wäre es ohnehin, energetische Sanierungsmaßnahmen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu belegen.“


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