21.07.2022 - Berlin
Das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ fördert investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Die Bundesmittel stehen in den Jahren 2022 bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.
Am 19. Juli 2022 hat Bundesbau- und Stadtentwicklungsministerin Klara Geywitz bei einem Besuch der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Potsdam das Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel vorgestellt.
Städte und Gemeinden sind zur Einreichung beispielgebender Projekte aufgerufen, die öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten erhalten und entwickeln – und damit zu Klimaschutz und Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen.
Förderfähig sind sowohl investive wie auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen und ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen.
Dazu Klara Geywitz: „Sind Brandenburg und Berlin insbesondere von Dürre bedroht, bedrohen in Nordrhein-Westfalen und im Süden Deutschlands Überschwemmungen das Leben der Menschen und die Natur. Da wo gesundes Grün und Wasser ist, ist die Umgebung kühler. Parks und Grünanlagen sind auch deshalb lebenswichtig. Mit dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel fördern wir Städte und Gemeinden bei der Erhaltung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen. Der Bund übernimmt dabei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen und knapper Kassen, kommt das Bundesprogramm da an, wo Menschen und Städte mit wenig auskommen müssen.“
Am 19. Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss erneut Mittel in Höhe von 176 Mio. Euro für das Programm bewilligt. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 1 Million Euro. Bis zum 15. Oktober 2022 können Städte und Gemeinden geeignete Projekte beim BBSR einreichen. Das BMWSB hat das Institut mit der Umsetzung des Programms betraut. Das Programm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung von Grün- und Freiflächen.
Projektaufruf:
Quellen: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Foto: jcomp / de.freepik.com
Ein breites Bündnis aus Bayerischem Umweltministerium, Landesamt für Umwelt, DWA-Landesverband Bayern, Architekten- und Ingenieurekammer sowie Städtetag und Gemeindetag hat im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz den Leitfaden „Wassersensible Siedlungsentwicklung“ vorgestellt. Die rund 40-seitige Publikation für Planer und Gemeinden zeigt die Zusammenhänge, mögliche Lösungsansätze und vor allem praktische und zukunftsorientierte tatsächlich ausgeführte Beispiele.
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