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BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor

Jahresemissionsmenge um zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten

13.07.2022 - Berlin

BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt. Ziel des Programms ist es, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel - bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern - erreicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt. Ziel des Programms ist es, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel - bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern - erreicht.

Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Die Überschreitung hatte das Umweltbundesamt am 15. März 2022 festgestellt. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte die Zahlen am 13. April 2022 bestätigt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Bei dem Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.

Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor finden Sie hier:

Sofortprogramm von BMWK/BMWSB für den Sektor Gebäude


Download  
Sofortprogramm von BMWK/BMWSB für den Sektor Gebäude

Die Maßnahmen im Detail:

  1. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
    Mit der GEG-Novelle soll u. a. gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Auf EU-Ebene wird der Vorschlag der EU-Kommission vom 15.12.2021 zu den Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) im Rahmen der Gebäude-Richtlinie unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung ist aufgrund der laufenden Verhandlungen noch zu definieren. Die Regelungen sollen nach Beschluss der EU-Gebäuderichtlinie noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass technische Machbarkeit und Sozialverträglichkeit angemessene Berücksichtigung finden.

  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    Die BEG wird die neuen Vorgaben des GEG flankieren und insbesondere bis zu deren Inkrafttreten die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer auf die ab 2024 neu geltenden EE-Wärmeanforderungen (65 Prozent EE-Wärme) an neue Heizungen effektiv vorbereiten. Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG ist die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ab 2045. Die derzeit existierende Sanierungsdynamik soll aufrechterhalten werden.

  3. Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung)
    Bereits am 7. Mai 2021 startete das BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung. Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen einschließlich damit verbundener Anlagentechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Die Maßnahme umfasst die Weiterführung des Förderprogramms.

  4. Initiative öffentliche Gebäude
    Mittels einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden soll ein vergleichbares Ambitionsniveau wie das der „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ erreicht werden.

  5. Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
    Mit dem BMWSB-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen künftig kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel gefördert werden. Dabei geht es bspw. um die energieeffiziente Sanierung von Schwimmbädern, was mit einer gleichzeitigen Reduktion von Treibhausgasen verbunden ist.

  6. Zukunft Bau - Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich
    Mit dem Förderprogramm Zukunft Bau - Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich des BMWSB sollen Vorhaben gefördert werden, die vielversprechende Lösungen der Forschung und Entwicklung praktisch erproben.

  7. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
    Die BEW setzt Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Ergänzend werden Einzelmaßnahmen gefördert. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen das System der bisherigen netzgebundenen Wärmeversorgung umgebaut und vorhandene Wärmenetze auf die Nutzung erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.

  8. Gesetz für kommunale Wärmeplanung
    Um die kommunale Wärmeplanung (KWP) mit Blick auf die Klimaziele rechtzeitig und effektiv flächendeckend einzuführen, ist eine gesetzliche Bundesregelung notwendig. Die genaue Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelung zur KWP ist derzeit noch offen.

  9. Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe
    Wärmepumpen sind durch ihren hohen Effizienzgrad und potenzielle Treibhausgas-Neutralität eine Schlüsseltechnologie im Wärmebereich. Das Aufbauprogramm soll zunächst drei Komponenten umfassen:
    1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden;
    2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung;
    3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.

  10. Optimierung bestehender Heizungssysteme
    Aktuell werden verschiedene - auch ordnungsrechtliche - Umsetzungsoptionen jenseits von Förderung erarbeitet und diskutiert. Ziel ist es, zeitnah eine Optimierung bestehender Heizungssysteme zu initiieren.

  11. Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
    Mit dem Energieeffizienzgesetz wird erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben. Gleichzeitig werden mit dem EnEfG wichtige Anforderungen aus der laufenden EU-EED-Novelle (Energy Efficiency Directive) national umgesetzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden u.a. zu erheblichen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor führen.


Weitere Informationen

Das jetzt vorgeschlagene Sofort-Programm richtet die Klimapolitik im Gebäudesektor ambitioniert neu aus und schließt die Lücke bis 2030. Die Wirkungsabschätzung der Maßnahmen zeigt, dass die Jahresemissionsmengen in den Jahren 2022 bis 2026 voraussichtlich zunächst nicht eingehalten werden, in der Summe aber ab 2028 bis 2030 eine Übererfüllung zur Einhaltung der zulässigen Emissionsmenge für den Gesamtzeitraum (2022-2030) führt.

Der Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich betrug 2021 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Ziel laut BKG: 113 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Bis 2030 muss der Ausstoß auf 67 Mio. t CO2-Äquivalente (festgelegte Emissionsmenge 2030 lt. BKG) sinken.

Die Emissionslücke zw. 2022 und 2030 beträgt ca. 152 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (aufsummierte jährliche Werte lt. Projektionsbericht der Bundesregierung, ohne dieses Sofortprogramm). Mit dem Sofortprogramm lässt sich der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zw. 2022 und 2030 in Summe um etwa 156 bis 161 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente absenken und die bestehende Emissionslücke schließen.

Download

Sofortprogramm von BMWK/BMWSB für den Sektor Gebäude

Quellen: , BMWK, BMWSB, Foto: MVOPro auf Pixabay


Stimmen zum Sofortprogramm

BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure

Der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure begrüßt grundlegend, dass endlich ein Maßnahmenkatalog vorliegt. Nichtsdestotrotz sieht er bei verschiedenen Punkten noch Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf:

1. Treibhausgasneutraler Neubau

Die Anforderungen für das „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“ (QNG) sichern keine vollständige Klimaneutralität. Wenn in Zukunft die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden im Fokus stehen sollen, muss gerade beim Neubau nicht Klimaneutralität, sondern vielmehr Klimapositivität der zentrale Aspekt bei der Siegelvergabe und damit der öffentlichen Förderungen sein.

2. Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)

Vor dem Hintergrund der chaotischen Neuausrichtung der KfW-Förderung zu Beginn des Jahres muss eine ausreichende Befüllung der Fördertöpfe dieses Programms unbedingt gewährleistet sein. Die zusätzliche 1 Milliarde Euro für den Zeitraum von 2023-2026 reichen aus unserer Sicht nicht aus, um ausreichend Anreize für die Umstellung zu setzen.

3. Gesetz für kommunale Wärmeplanung

Das Vorhaben einer gesetzlichen Bundesregelung für kommunale Wärmeplanung begrüßt der BDB ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist es hier allerdings unbedingt erforderlich, alle Hauseigentümer:innen mit einzubinden, deren Nachfrage mit steuerlichen Anreizen zu stimulieren und somit auch eine größtmögliche Akzeptanz dieses Vorhabens zu erreichen.

4. Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe

Die „Wärmepumpen-Offensive“ stellt im Erfolgsfall einen großen Schritt in die richtige Richtung dar. Der BDB warnt jedoch davor, dass das Programm aufgrund der aktuellen Lieferkettenprobleme scheitern könnte. Unser Vorschlag: Bau- und Handwerksunternehmen benötigen finanzielle und steuerliche Anreize und Flächenangebote vor Ort für die Bevorratung der entsprechenden Technik und Materialien.

5. Zukunft Bau Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich

Wir fordern eine stärkere Konzentration auf die Möglichkeiten des „Einfach Bauen“! Emissionen können schon allein dadurch gesenkt werden, in dem weniger Material und Technik verbaut wird – gerade in Anbetracht der Krise. Auch der Einsatz von Recyclingbaustoffen muss weiter vorangetrieben werden, um das Label „Zukunft Bau“ mit Leben zu füllen. Deshalb fordern wir: Die Standards der Bauordnungen müssen auf ihre Entbehrlichkeit geprüft und entsprechend gesenkt werden, um dies umsetzen zu können.

BDB-Präsident Christoph Schild zum Sofortprogramm im Gebäudesektor: „Der Umfang des Programms ist sehr ambitioniert. Die Bedeutung des Gebäudesektors für den Klimaschutz wird endlich nicht mehr ignoriert. Trotzdem: Viele Punkte sind schon länger bekannt und gleichwohl fehlt es dem Programm an einigen Stellen an konkreten Maßnahmen. Wir werden die nächsten Schritte genau beobachten – die Planerinnen und Planer des BDB stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Denn nur gemeinsam schaffen wir es, die Emissionsziele im Gebäudebereich zu erreichen.“

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, zum heute beschlossenen Sofortprogramm für den Gebäudesektor:

„Die Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor ist die Königsdisziplin am Bau, da bewohnte und gewerbliche genutzte Gebäude in kürzester Zeit saniert werden müssen. An diesem Punkt setzen die neuen Maßnahmen des Sofortprogramms von Bauministerin Klara Geywitz und Wirtschaftsminister Robert Habeck an. Das ist richtig. Ein wesentlicher Hebel wird die angekündigte Initiative für öffentliche Gebäude sein, damit der Staat als einer der größten Bestandshalter von Gebäuden seinen Eigenbeitrag leisten kann. Die Finanzierung, gerade auf kommunaler Ebene, kann dabei allerdings zum Nadelöhr werden.

Der erforderliche Sanierungsschub wird dann leistbar, wenn wir das Bauen konsequent transformieren. Hier setzt das Sofortprogramm auf die Potenziale der Zukunftsbranche Bau. Das bedeutet: Industrielle Produktionsmethoden durch Digitalisierung und serielles Sanieren. Gleichzeitig müssen wir weitere Treiber in den Blick nehmen, um mehr Innovation zu ermöglichen. Dies gelingt durch eine Flexibilisierung des öffentlichen Vergaberechts, eine Zusammenführung von Planung und Bau sowie die Optimierung des Zulassungswesen, um etwa neue und recycelte Baumaterialien schnell auf der Baustelle einsetzen zu können.

Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die im Gebäudebereich nur im Gleichschritt von Politik, Eigentümern, Investoren, Mietern und der Bauindustrie gelingen kann. Zur Ganzheitlichkeit gehört es, Gebäude lebenszyklusumfassend im System zu sehen. Nur echte Technologieoffenheit kann ganzheitliche Lösungen vorantreiben. Einzellösungen wie zum Beispiel Wärmepumpen in nicht ausreichend wärmegedämmten Gebäuden können sonst leicht zu teuren Energiefressern werden. Flankiert werden sollte der Ansatz zur Technologieoffenheit durch die angekündigte BEG-Förderkulisse, die Anreize zur Reduzierung von CO2 setzt und Planungssicherheit für Investoren geben muss.“

Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Leider ist das heute vorgestellte Sofortprogramm im Vagen geblieben, mit Ausnahme der Tatsache, dass ab 1. Januar 2024 keine Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Das ist zu kurz gesprungen; die Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien muss Hand in Hand mit der energetischen Optimierung der Gebäudehülle gehen. Denn die Energieleistung von rein regenerativen Energien ist für ungedämmte Gebäude zu niedrig. Daher muss die weitere Ausgestaltung des Sofortprogramms auch die Gebäudehülle mit einbeziehen.

Neben den rund 20 Mio. Wohngebäuden gibt es aber auch noch einen Bestand von rund 21 Mio. Nicht-Wohngebäuden. Auch diese verbrauchen Energie für Heizung bzw. Klimatisierung. Daher sollte die Dämmung von Industrieanlagen, wie schlecht gedämmte Rohrleitungen, Armaturen und dergleichen mit in den Fokus genommen werden. Bis zu 10 % der Bauteile in Industrieanlagen sind häufig ungedämmt oder beschädigt. Hier schlummert ein riesiges ungenutztes Einsparpotential, was dem jährlichen Energieverbrauch von ca. 3,5 Millionen Haushalten entspricht. Um das zu nutzen, sind gezielte finanzielle Anreize notwendig.

Auch serielle Sanierungen werden zu keinem durchschlagenden Erfolg bei der Minimierung der Treibhausgasemissionen führen, denn die 16 Mio. Einfamilienhäuser in Deutschland lassen sich generell nicht seriell, sondern nur individuell sanieren.

Gerade angesichts der Folgen von Inflation und Energiekrise sowie steigenden Zinsen und Preisen brauchen Bauherren und Hauseigentümer jetzt Vertrauen. Ohne Planungssicherheit und verlässliche Förderungsbedingungen werden die heute vorgestellten Maßnahmen im Bereich Neubau und Sanierung nicht ausreichen, um genug Dynamik in die Sanierungswelle zu bringen und so die Treibhausgasemissionen dauerhaft zu senken. Hier braucht es angesichts der gestiegenen Baukosten eine auskömmliche und verlässliche Förderung. Leider macht das Sofortprogramm hierzu (noch) keine Aussagen.

Zudem ist mehr Initiative auf Seiten der öffentlichen Hand und vor allem der Kommunen bei der energetischen Sanierung ihrer eigenen Gebäude notwendig. Denn egal ob Schulgebäude, Turnhallen, Verwaltungsgebäude etc., der Sanierungsstau der öffentlichen Hand ist bekanntermaßen groß. Daher fordern wir, auch hier schnellstmöglich mit energetischen Sanierungen zu beginnen. Eine alternative und zugleich für Gebäudeeigentümer bezahlbare Lösung stellen die Quartierslösungen dar, die aus Sicht des Baugewerbes mehr in den Fokus gerückt werden sollten. Entsprechende Initiativen müssten dazu in die Kommunen getragen sowie entsprechend fachlich und finanziell unterstützt werden.

Darüber hinaus könnten wir uns für private Sanierungsmaßnahmen einen reduzierten Mehrwertsteuersatz vorstellen.“

Quellen: BDB, HDB, ZDB

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