15.06.2022 - Berlin
Mit der Taxonomie-Verordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen zu lenken und Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements zu etablieren. Welche Kriterien liegen dem zugrunde und inwieweit tangiert die EU-Verordnung die Planungsunternehmen in Deutschland? Auf diese Fragen hält ein neues VBI-Merkblatt zur EU-Taxonomie Antworten bereit.
Der Blick richtet sich dabei auch in die Zukunft, denn eine Erweiterung des Geltungsbereiches ist in Planung. Derzeit betreffen die Vorgaben nur Unternehmen, die Finanzprodukte in der EU vertreiben und solche mit mehr als 500 Mitarbeitern, die der nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen.
Nicht zuletzt zeigt die Einführung der EU-Taxonomie, dass die Finanzierungsfähigkeit von Immobilienprojekten zukünftig stärker von deren Nachhaltigkeitsbewertung abhängen wird.
“Die Bau- und Immobilienbranche als großer CO2-Emittent und Abfallproduzent sollte sich mit der EU-Taxonomie auch deshalb befassen, da vermutlich von einer größer werdenden Nachfrage nach Projekten auszugehen ist, die den EU-Taxonomie-Vorgaben entsprechen”, so das Fazit des Merkblattes.
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