11.03.2022 - München
Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und der weltweiten Sanktionen gegen Russland drohen Lieferengpässe und deutliche Preissteigerungen bei vielen Baustoffen. Dabei treffen die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs zunehmend auch das bayerische Baugewerbe. Neben deutlichen Preissteigerungen kommt es bereits zu Lieferengpässen, so der Landesverband Bayerischer Bauinnungen. Besonders betroffen sind aktuell Stahl und Stahlerzeugnisse sowie Bitumen.
Im Straßenbau droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der Bitumenversorgung, da zentrale Raffinerien von Lieferungen aus Russland abhängig sind.
Im energieintensiven Stahlbereich machen sich derzeit vor allem Preissprünge bei der Energieversorgung bemerkbar. Da die Werke die explosionsartig gestiegenen Energiekosten nicht abfedern können, haben diese die Produktion deutlich reduziert beziehungsweise eingestellt. Diese Situation wird sich noch weiter verschärfen, da rund 30 Prozent des Baustahls, hohe Anteile an Roheisen und weitere Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind, aus Russland, der Ukraine und Weißrussland kommen.
Worauf ist zu achten?
Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen empfiehlt daher allen Betrieben, diese Entwicklung aufmerksam zu beobachten und vor der Abgabe von Angeboten die Verfügbarkeit der Baustoffe zu prüfen.
Bei Angeboten, die vor dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine abgegeben wurden, kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, da der Kriegsausbruch nicht vorhersehbar war. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss aber in jedem Einzelfall konkret geprüft werden. Darüber hinaus können die tatsächlichen Kosten zum Beispiel verlangt werden, wenn der Auftraggeber Änderungen angeordnet hat.
Bei künftigen Verträgen sollte – sofern möglich – eine Preisanpassung vertraglich geregelt werden. Die Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sind in diesen Fällen regelmäßig nicht gegeben, da der Kriegszustand nun bekannt ist.
Im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen wird vielfach keine Angebotsabgabe mehr möglich sein, da Preisanpassungsklauseln oder Preisvorbehalte von Bietern nicht eingebracht werden können (unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen). Im ersten Schritt empfiehlt sich eine Bieteranfrage, wie die Vergabestelle mit den derzeit steigenden Preisen umzugehen gedenkt. Soll trotzdem ein Angebot abgegeben werden, sollten ausreichend hohe Risikozuschläge einkalkuliert werden.
„Die deutschen und europäischen Sanktionen gegen Russland sind richtig und werden von der deutschen Bauwirtschaft nachdrücklich unterstützt. Die Sanktionen führen aber auch zu Belastungen der heimischen Bauwirtschaft, die getragen werden müssen. Die Folgen des russischen Krieges auf die Bautätigkeit in Deutschland werden von Tag zu Tag sichtbarer. Es ist daher ein Gebot der Vernunft, die negativen Auswirkungen auf heimische Betriebe und Arbeitsplätze so gering wie möglich zu halten“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, am 10. März 2022 in Berlin.
Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und der weltweiten Sanktionen gegen Russland drohen Lieferengpässe und deutliche Preissteigerungen bei vielen Baustoffen. Bereits jetzt ist ein signifikanter Anstieg der Preise bei dem vor allem im Straßenbau notwendigen Bitumen sowie bei Stahl erkennbar.
Durch die Abhängigkeit zentraler Raffinerien von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit entsprechenden Auswirkungen auf den deutschen Straßenbau.
Darüber hinaus berichten Bauunternehmen über deutliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. bei Stahlerzeugnissen. Rund 30 % des Baustahls kommen aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 % aus diesen Ländern) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).
„Unsere Mitgliedsunternehmen erhalten aktuell nur noch wenige Angebote für Stahlmatten, Träger, Stabstahl und Bleche. Auch Rohre und Aluminiumprodukte sind betroffen,“ erläuterte Pakleppa. „Vor dem Hintergrund dieser Situation brauchen wir unbürokratische Maßnahmen zur Sicherung der Bautätigkeit in Deutschland. Notwendig ist die sofortige Einführung von Stoffpreisgleitklauseln, auch für laufende Verträge, um wichtige Bauaufgaben fortführen zu können. Wir brauchen daher schnell vertragsspezifische Lösungen, um der aktuellen Destabilisierung durch die Rohstoffkosten entgegenzuwirken. Schlussendlich müssen wir uns aber, wie bei Gas, von der Abhängigkeit von wenigen Anbietern befreien. Dieses muss dringend in einer nationalen Rohstoffstrategie münden,“ so Pakleppa abschließend.
„Die sich infolge des Krieges in der Ukraine verschärfenden Lieferengpässe und vor allem die daraus resultierenden Preissteigerungen bei Baumaterialien stellen unsere Unternehmen vor große Herausforderungen. Wie wir diese mit den öffentlichen Auftraggebern lösen können, sollte an einem Runden Tisch gemeinsam mit der Bundesregierung beraten werden. Die Folgen des russischen Krieges auf die Bautätigkeit in Deutschland werden von Tag zu Tag deutlicher. Es ist daher ein Gebot der Vernunft, die negativen Auswirkungen auf heimische Betriebe und Arbeitsplätze so gering wie möglich zu halten“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Dabei sind die Belastungen und Herausforderungen vielfältig. Die Bauunternehmen berichten, dass sie für Bauanfragen nur noch tagesaktuelle Preise und oftmals auch keine Lieferzusagen mehr bekommen. „Damit ist es ihnen quasi unmöglich, Angebote auf Bauanfragen und Ausschreibungen zu machen. Hier brauchen wir eine andere Form der vertraglichen Zusammenarbeit, zumal die bisherigen Stoffpreisgleitklauseln sich als unwirksam erwiesen haben,“ so Pakleppa.
Pakleppa schlägt stattdessen eine an die aktuellen Preisentwicklungen angepasste Gleitklausel vor: „Notwendig ist eine Klausel, die die starken Preisschwankungen sowie Lieferengpässe abbildet und auffängt. Diese Klausel muss auch auf laufende Verträge angewandt werden, da durch die massiven Preissteigerungen viele Verträge nicht mehr darstellbar sind. Denn grundsätzlich trägt zwar das beauftragte Unternehmen das Risiko steigender Preise; aber in der jetzigen Extremsituation handelt es sich um eine Art von „Wegfall der Geschäftsgrundlage“, da diese Preissteigerungen nicht absehbar waren.“
„Hinzu kommen die steigenden Kraftstoffpreise, die gerade für die überregional tätigen Unternehmen zu einer besonderen Kostenbelastung werden. Die Bauwirtschaft als transportintensivste Branche ist besonders von den Preissteigerungen bei Kraftstoffen betroffen. Auch auf Lieferengpässe, die z.B. aufgrund fehlender ukrainischer LKW-Fahrer entstehen, haben die Unternehmen keinen Einfluss. Aus all diesen Gründen schlagen wir einen Runden Tisch der Bundesregierung vor, damit gemeinsam überlegt werden kann, um die Auswirkungen dieser Krise zu minimieren. Ansonsten bleiben die großen Bauvorhaben der Regierung auf der Strecke,“ erklärte Pakleppa abschließend.
Quellen: Landesverband Bayerischer Bauinnungen, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Foto: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München