08.03.2022 - München
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 15.02.2022 im Verkehrsblatt 2022 das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 veröffentlicht. Darin wurden den Ländern nach langer Überarbeitungszeit die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) bekannt gegeben. Sie ersetzen die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA 95).
Während bei der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörden bei Straßenbauarbeiten durch die Straßenbaubehörden, gemäß Nr. I der VwV zu § 43 StVO (mit Anlage 4) ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der RSA 21 diese anzuwenden wären, setzt das BMDV für den verkehrstechnischen Vollzug der RSA 21 durch die Straßenbaubehörden beziehungsweise die Träger der Straßenbaulast gesonderte Einführungserlasse voraus. Die Einführung in Bayern ist noch nicht erfolgt, das soll aber zeitnah geschehen.
Das Bayerische Bauministerium hatte mit Rundschreiben vom 21. Februar 2021 an die Staatlichen Bauämter folgende Übergangsregelungen bekannt gegeben:
Weitere
Übergangsregelungen bleiben vorbehalten.
Die
„Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen“ (RSA 21) können beim FGSV Verlag bezogen werden:
https://www.fgsv-verlag.de/rsa-21
Quelle: Landesverband Bayerischer Bauinnungen, Foto: Josef Rädlinger Unternehmensgruppe (eigene Bearbeitung)
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