02.02.2022 - Berlin / München
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Laut Angaben der Ministerien handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt.
Dies schließe ausdrücklich auch die Anträge für den KfW-55-Standard mit ein. Die weitere Förderung für diesen Standard ist aber ab sofort beendet. Zudem soll das Förderprogramm für Neubauten im Standard EH40 bis Ende 2022 weiterlaufen, der Fördertopf wird allerdings auf 1 Milliarde Euro begrenzt. Damit soll eine weitere Überförderung vermieden werden, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Des Weiteren ist geplant, die Gebäudeförderung neu auszurichten. Dabei soll es darum gehen, „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde aufzusetzen“.
Pressestatement zum Thema der Gebäudeförderung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
Weitere Informationen:
Nach dem Stopp der KfW-Programme der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) im Januar gibt es jetzt neue Informationen, wie es mit den KfW-Förderprogrammen weitergehen soll. Die Bundesarchitektenkammer hat alle Informationen hier kurz zusammengefasst:
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hatte den KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude scharf kritisiert und die Politik dazu aufgefordert, rasch Klarheit zu schaffen. Jetzt sei es wichtig, umgehend weitere Haushaltsmittel bereitzustellen und zudem in enger Zusammenarbeit mit der Bauwirtschaft einen verlässlichen Fahrplan aufzustellen, um die im Koalitionsvertrag festgesetzten Neubauquoten und Sanierungsvorhaben umsetzen zu können.
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, fordert die zuständigen Ministerien auf, zügig und verlässlich zu sagen, auf welchem Weg und mit welchen Förderprogrammen sie – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – den Neubau der geplanten 400.000 Wohnungen, die Beschleunigung des Sanierens im Bestand sowie ihr Programm zum Ausbau von Solardächern erreichen wollen und die hierfür dringend benötigte Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Bundesarchitektenkammer fordert die drei zuständigen Ministerien (Wirtschaft, Bau und Finanzen) auf, unverzüglich zusätzliche BEG-Haushaltsmittel bereitzustellen und schnell einen verlässlichen Förderfahrplan auf den Weg bringen, um die Schaffung der im Koalitionsvertrag angekündigten 400.000 Wohnungen und die dringend notwendigen energetischen Sanierungen nicht zu gefährden.
Der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. begrüßt die Entscheidung der beiden Bundesministerien grundsätzlich, da sie Bauherr/innen, Kommunen und nicht zuletzt Planer/innen wieder etwas mehr Planungssicherheit verschafft.
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, sagte: „Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, den Zusagestopp bei den KfW-Programmen, darunter das überaus beliebte KfW-55-Programm im Neubau, aufzuheben und zumindest die bis zum 24. Januar gestellten Anträge zu genehmigen. Unser Protest hat sich an der Stelle ausgezahlt. Wir appellieren aber die Bundesregierung, nicht noch einmal Häuslebauer und Investoren derart zu schocken. Das ist Gift für die Baukonjunktur. Denn Investoren und Bauherren brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen.“
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bayerische Ingenieuekammer-Bau, BDB, ZDB, © Fotos: Fotomek / AdobeStock, Tobias Hase
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