04.11.2021 - Berlin
Im Hinblick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen hat der Arbeitskreis Energieeffizienz der Bundesingenieurkammer Vorschläge für die Verbesserung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erarbeitet, die in die laufenden Verhandlungen der Koalitions-Arbeitsgruppe Bauen und Wohnen eingebracht werden. Darin wird insbesondere empfohlen, die Rechenregeln des GEG und der BEG-Förderung aufeinander abzustimmen.
Eine Abstimmung der Regelungen des GEG und der BEG-Förderung würde die Durchführung der energetischen Maßnahmen maßgeblich vereinfachen und damit beschleunigen. Des Weiteren muss durch die Qualifikationen der Akteure sichergestellt werden, dass die energetischen Maßnahmen auch tatsächlich dazu dienen, die Ziele des Klimaschutzes zu erreichen.
Eine Synchronisierung der Nachweisverfahren
Ein Nachweis in der BEG-Förderung muss zwingend denselben Rechenregeln unterliegen wie ein GEG-Nachweis. Dies bringt allen Beteiligten mehr Sicherheit – und sorgt dafür, dass energiesparendes Bauen einfacher wird, den Bauherren und Investoren leichter vermittelbar ist und damit für alle Beteiligten an Attraktivität gewinnt.
Adäquate Anforderung an die Qualifikation
Für die fachgerechte Planung und Umsetzung energetisch hocheffizienter Bauvorhaben sind umfassende bauphysikalische und anlagentechnische Kenntnisse erforderlich. Die Anforderungen an die Qualifikation der Effizienzexperten müssen dieser großen Verantwortung konsequenter Rechnung tragen, als dies bislang der Fall ist.
Die Forderungen werden in die laufenden Verhandlungen der Koalitions-Arbeitsgruppe Bauen und Wohnen eingebracht.
Ingenieurinnen und Ingenieure sehen
dringenden Handlungsbedarf:
Zu viele Regelungen behindern den Klimaschutz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen und müssen das energiesparende Bauen und den Klimaschutz voranbringen. Die bisherigen Vorschriften und bereitgestellten Fördermittel alleine erreichen dieses Ziel jedoch nicht.
Durch das GEG wurden drei Rechtsvorschriften zum gebäudebezogenen Energiesparrecht (EnEV, EnEG und EEWärmeG) zusammengeführt. Hierdurch entstanden ist eine komplexe Neuregelung mit 11 Anhängen und zahlreichen Querverweisen, die in der Praxis zu großer Unsicherheit und mangelnder Akzeptanz bei Planenden und Baubeteiligten geführt hat.
Neben dem GEG gelten für die BEG-Förderung nicht nur höhere Anforderungen an die energetische Qualität der Ausführung, auch die Berechnungen und Nachweisregeln weichen an wesentlichen Stellen deutlich von denen des (nicht geförderten) GEG-Standards ab. Der Umfang der hierzu ergangenen Sonderregeln füllt zusätzlich ein weiteres umfangreiches Regelungswerk – die technischen FAQ zur BEG-Förderung. So werden beispielsweise PV-Anlagen, erneuerbare Energien und Wärmebrücken in Nachweisen zur BEG-Förderung signifikant anders behandelt als im baurechtlich geschuldeten Nachweis nach GEG. Die Folge: Es müssen für bilanzierungspflichtige Gebäude zwei Nachweise aufgestellt werden – ein Nachweis nach den Regeln des GEG (für die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen und den vorgeschriebenen Energieausweis), der zweite für die BEG-Förderung.
Die komplexen und teilweise parallelen Regelungen von GEG und BEG befördern die Klimaschutzmaßnahmen nicht, ganz im Gegenteil. Sie belasten alle Beteiligten und lähmen den Fortschritt. Die vielen, kaum noch beherrschbaren Sonderregeln bei geförderten Bauvorhaben haben wenig positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. In der Folge sind jedoch die Kapazitäten der beauftragten Planerinnen und Planer durch das zweigleisige Nachweisverfahren und die vom GEG abweichenden Rechenregeln doppelt gebunden. Die Bearbeitung und Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen und Rechenregeln verzögern die Fördermaßnahmen erheblich und sind den Bauherren schwer vermittelbar. Hinzu kommt eine schleppende Bearbeitung der Förderanträge. Die komplizierten und zeitaufwändigen Nachweisverfahren machen Fördermaßnahmen somit extrem aufwändig und können durch den drohenden Verlust der Förderung zu kaum beherrschbaren finanziellen Folgen für Investoren und die haftenden Planenden führen.
Ingenieurinnen und Ingenieure verlangen deshalb
Berlin, November 2021
Quelle: Bundesingenieurkammer, © Foto: mehrunissa / Pixabay
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