Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

14
15
16

Hochwasserhilfen 2021: Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden Bayerns

15.10.2021 - München

Hochwasserhilfen 2021: Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden Bayerns

Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats Bayern erhebliche Schäden verursacht. Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophen werden aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Hierzu wird nach Abstimmung mit dem Bund auch ein Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden Bayerns aufgelegt.

Antragsberechtigt sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ die Gemeinden in den Landkreisen Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg sowie die kreisfreien Städte Ansbach und Hof.

Die Finanzhilfen werden als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 BayHO für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden an der Infrastruktur in Städten und Gemeinden sowie deren Wiederherstellung nach diesen Richtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen gewährt. Auf die Gewährung von Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Regierungen als zuständige Bewilligungsbehörden entscheiden über die Art und Höhe der Hilfe nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Für die Abwicklung des Programms zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden wurden Richtlinien veröffentlicht.

Ein Formular für die Beantragung der Hochwasserhilfen können Sie hier herunterladen. Mit jedem Antrag ist verbindlich eine Anlage über „subventionserhebliche Tatsachen“ einzureichen. Diese finden Sie hier.

Informationen zu weiteren Hilfsprogrammen für die Betroffenen der Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 finden Sie hier.

Quelle Text: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Quelle Bild Titel: pixabay.com

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Die Kammer befasst sich mit vielen unterschiedlichen berufspolitischen Themen. Welches der folgenden ist für Sie am wichtigsten?
Honorare und Vergabe von Ingenieurleistungen
Nachhaltigkeit
Digitalisierung
Neue Arbeitswelten/Arbeitsmodelle
Entschlacken von Normen

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München