Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

17
18
19

Expertenrat für Klimafragen: Sofortprogramm für Gebäudesektor ist unzureichend

Sofortprogramm allein kann prognostizierte Minderungswirkung im Gebäudesektor nicht erreichen

25.08.2021 - Berlin

Expertenrat für Klimafragen: Sofortprogramm für Gebäudesektor ist unzureichend

Der Expertenrat für Klimafragen hat entsprechend § 12 Abs. 2 des BundesKlimaschutzgesetzes seine Bewertung der Annahmen zum Vorschlag für ein Sofortprogramm der Bundesregierung für den Gebäudesektor vorgelegt. Insgesamt erscheine das Programm zwar wirksam, erbringe aber keinen Nachweis für die Erreichung der Klimaziele des Gebäudesektors bis zum Jahr 2030. Hier seien darüber hinaus gehende Anstrengungen nötig.

„Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor trägt sicherlich zu einer zusätzlichen Minderung von Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren bei, insbesondere wenn die Fördervolumina wie in den vorgelegten Unterlagen angenommen noch über das Jahr 2021 hinaus aufgestockt werden“, sagt Prof. Dr. Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Aus der Prüfung der vorgelegten Unterlagen kann man aber zugleich den Schluss ziehen, dass für die Erreichung der Sektorziele im Gebäudesektor vermutlich weitere, darüber hinaus gehende Anstrengungen nötig werden.“

Der Expertenrat für Klimafragen hat gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG § 8 Abs. 2) die Annahmen des Sofortprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für den Gebäudesektor überprüft und seinen entsprechenden „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor“ an die Bundesregierung übermittelt.

Die Vorlage dieses „Sofortprogramms 2020“ durch die beiden Ministerien wurde nach Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1) notwendig, da gemäß der Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen 2020 des Umweltbundesamtes vom 15. März 2021 der Gebäudesektor sein Sektorziel für 2020 um 2 Mt CO2 e überschritten hat.

Prüfung des Sofortprogramms 2020

Das zu prüfende Sofortprogramm 2020 sieht eine Sicherstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 5,8 Mrd. Euro für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im Jahr 2021 vor. Die Prüfung der Annahmen durch den Expertenrat für Klimafragen hat ergeben, dass die von BMWi und BMI vorgelegten Unterlagen und Berechnungen des von den Ministerien beauftragten Gutachters keine methodisch konsistente, isolierte Quantifizierung der Wirkung des von den Ministerien übermittelten Sofortprogramms 2020 erlauben.

Unter den dort angenommenen zukünftig verfügbaren Fördervolumina wird in dem Gutachten eine zusätzliche Reduktion der Treibhausgasemission des Gebäudesektors um 2 Mt CO2 e im Jahr 2025 (und 4 Mt CO2 e im Jahr 2030) ausgewiesen. Diese Werte erscheinen im Ergebnis tendenziell überschätzt. Vor allem kann die ausgewiesene Treibhausgas-Minderungswirkung nicht ausschließlich auf das Sofortprogramm 2020 zurückgeführt werden, sondern ergibt sich aus der gesamten unterstellten Erhöhung der Fördervolumina (in Summe 32 Mrd. Euro von 2020 bis einschließlich 2030 unter Einbeziehung der 5,8 Mrd. Euro des Sofortprogramms).

Insgesamt wurde kein Nachweis geliefert, dass das von BMWi und BMI vorgeschlagene Sofortprogramm 2020 die Anforderung von § 8 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfüllt, die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherzustellen.

Weitere Sofortprogramme liegen im Jahr 2021 nicht an. Der nächste turnusmäßige Bericht des Expertenrats für Klimafragen wird sich im April 2022 mit der im März 2022 vom Umweltbundesamt vorzulegenden Schätzung der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021 befassen.

Download

Der Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen zum Sofortprogramm Gebäude kann hier abgerufen werden.

Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor

www.expertenrat-klima.de

Der Expertenrat für Klimafragen

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 berufen und ist beauftragt durch § 11 und § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann. Neben anderen gesetzlichen Aufgaben prüft der Expertenrat für Klimafragen gemäß § 12 Abs. 2 KSG bei der Vorlage von Sofortprogrammen die den Maßnahmen zugrunde gelegten Annahmen.

Quelle: Expertenrat für Klimafragen (ERK), Fotos: rawpixel.com, Fraunhofer ISE

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche dieser Angebote der Kammer sind Ihnen bekannt (Mehrfachnennungen möglich)?
Rechtsberatung
Ingenieurberatung
Möglichkeit zur Mitarbeit in Gremien
Kostenfreie Veranstaltungen
Vernetzung durch Regionalbeauftragte
Fortbildungen

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München