23.06.2021 - Berlin
Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2021 das „Klimaschutz-Sofortproramm 2022“ beschlossen. Insgesamt stellt die Bundesregierung mit dem Sofortprogramm rund 8 Mrd. Euro zur Finanzierung von Maßnahmen zur stärkeren Minderung der Treibhausgasemissionen bereit. Diese Mittel treten zu den über 80 Mrd. Euro hinzu, die in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden.
„Mit zusätzlichen 8 Milliarden Euro senden wir ein klares Signal: Deutschland soll Vorreiter beim Klimaschutz werden! Das ist gut investiertes Geld, denn der menschengemachte Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Die 2020er Jahre sind das Jahrzehnt der Transformationen. Daher nehmen wir auch die nötigen Mittel in die Hand, um den klimafreundlichen und sozial gerechten Umbau der Wirtschaft umzusetzen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2021 hat die Bundesregierung die Anpassung des Klimaschutzgesetzes beschlossen und ambitioniertere Klimaschutzvorgaben für Deutschland festgeschrieben. Zusammen mit dem novellierten Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung auch einen Beschluss zum sog. „Klimapakt“ gefasst, auf dessen Grundlage das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Fachressorts das Sofortprogramm erarbeitet hat.
Der Schwerpunkt des Sofortprogramms liegt auf Maßnahmen in Bereichen, in denen die Herausforderungen am größten sind: Gebäude, Industrie und Verkehr. Eine Vielzahl von sektoralen und übergreifenden Maßnahmen soll die Dynamik des Transformationsprozesses hin zur Klimaneutralität noch zu Beginn der 2020er erhöhen. Das Programm stellt zudem eine Brücke in die nächste Legislaturperiode dar, indem es Prozesse für weitere Maßnahmen anlegt. In diesem Zusammenhang wird auch die Logik der Klimapolitik der Bundesregierung bekräftigt, wonach kurzfristig starke Fördermaßnahmen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien helfen. Mittelfristig wird Förderung um Anreize und Regeln ergänzt und langfristig teilweise ersetzt werden.
„Der Gebäudesektor ist der schlafende Riese im Klimaschutz. Es wird dringend
Zeit, seine Potenziale zu heben. Die Aufstockung der Mittel für die
Gebäudesanierung ist daher ein positives Signal für den Klimaschutz.“, sagte
René Hagemann-Miksits, stellv. Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, zum
Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung.
Zugleich wies Hagemann-Miksits darauf hin, dass die Bereitstellung von Fördermitteln allein nicht ausreichen werde. „In den letzten Jahren wurde bereits viel Geld in die Gebäudesanierung gesteckt, ohne dass wir nennenswerte Fortschritte feststellen können. Entscheidend ist, dass es uns gelingt, mit industriellen Prozessen in die Fläche zu kommen. Hier steht die Bauindustrie als Ansprechpartnerin für die Politik bereit, um Lösungen zu finden.“
Positiv bewertete Hagemann-Miksits auch die Aufstockung der Mittel für den
Wasserbau. „Es ist gut, dass die Wasserstraßen nun auch verstärkt in den Fokus
der Politik geraten. Der Ausbau der Wasserstraßen ist ein wichtiger Baustein
für den Klimaschutz im Verkehrssektor.“
Zugleich machte Hagemann-Miksits klar, dass der notwendige verstärkte Ausbau der Wasser- und Schieneninfrastruktur nicht zulasten der Straßen gehen dürfe. „Schiene und Wasser werden auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, das Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Deswegen brauchen wir auch weiterhin ein leistungsfähiges Straßennetz. Und auch da brauchen wir Investitionen, damit die Straßen fit sind für einen klimaneutralen Verkehr.“
Grundsätzlich begrüßt der Bund Deutscher Baumeister, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesklimaschutzgesetz schnell gehandelt wurde. Die Herausforderungen des Klimaschutzes erfordern gerade im Gebäudebereich ein hohes Tempo, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Der BDB sieht das am 23.06.2021 veröffentlichte Sofortprogramm jedoch kritisch. Zum einen werde das festgelegte Volumen von 5,5 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden genügend zu reduzieren. Zum anderen fehle aus seiner Sicht nach wie vor ein klares Gesamtkonzept, das für die dringend notwendige Umsetzung klimagerechter Maßnahmen im Gebäudebereich echte Anreize setze.
Diese Maßnahmen habe der BDB in seinem kürzlich veröffentlichten BDB-KLIMAbauPLAN klar benannt. Die Förderung klimapositiver Gebäude komme im Sofortprogramm ebenso wenig zur Geltung, wie die Einführung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Bestand und Neubau. Ganz außen vor seien auch nach wie vor eine Monitoring-Pflicht für die CO2-Gebäude-Emissionen, sowie eine Regulierung von klimaschädlichen Baustoffexporten. Auch die Betrachtung von bereits verbauter grauer Energie müsse dringend in das Sofortprogramm aufgenommen werden und in der angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ihren Ausdruck finden.
Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Hauptverband
der Deutschen Bauindustrie e.V., BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V., Foto:
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