27.05.2021 - Berlin
„Holz ist eine klimapolitische Schlüsselressource. Zum Erreichen der klimapolitischen Ziele ist Deutschland in entscheidender Weise auf die Verfügbarkeit von Schnittholz angewiesen. Und dies zu angemessenen Preisen“, stellt Peter Aicher, Vorsitzender von Holzbau Deutschland, Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes klar. Denn Wald und Holzbau können als Kohlenstoffspeicher das Klimaschutzpotenzial deutlich erhöhen.
Zurzeit ist die Materialverfügbarkeit bei fast allen Baustoffen eingeschränkt. Sowohl Bauholz aber auch Kunststoffe sowie mineralische und metallische Materialien sind von steigenden Rohstoffpreisen betroffen. Die Gründe für die aktuelle Marktsituation sind mehrschichtig. Verschiedene Faktoren treffen aufeinander.
Die Nachfrage nach Nadelschnittholz ist im Inland aber auch durch vermehrten Export insgesamt gestiegen. Zudem hat das hohe Aufkommen von Kalamitätsholz zur Folge, dass die Rohholzpreise stark gefallen sind. Das Überangebot an Kalamitätsholz kann nicht schnell genug verarbeitet werden, da die Sägeindustrie aktuell an ihrer Kapazitätsgrenze arbeitet.
„Diese Marktdynamik bringt die Holzbauunternehmen insgesamt in eine schwierige Lage. Insbesondere, wenn Konventionalstrafen durch Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins drohen. Hier würde eine gesetzliche Regelung die Situation entspannen, die unverschuldeten Rohstoffmangel als höhere Gewalt anerkennt“, betont Peter Aicher.
Entscheidend für die Ökobilanz sind kurze Lieferwege und die Förderung der regionalen Wertschöpfung. In der Europäischen Union regelt das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) den Umgang bei Verstößen mit Holz bzw. Holzprodukten aus illegalem Einschlag, das in die EU importiert wird. Gleiches sollte gelten, wenn Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in Länder exportiert wird, in denen die Kriterien der Nachhaltigkeit nicht eingehalten werden. Ein gezieltes Holz-Exportverbot in diese Länder wäre wünschenswert.
„Wir sollten sicherstellen, dass die Länder, in die wir unseren wertvollen Rohstoff Holz exportieren, auch die gleichen ökologischen und nachhaltigen Leitprinzipien einhalten wie wir“, fordert Aicher. „Es macht doch keinen Sinn, Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft weltweit zu exportieren und die Ökobilanz hierzulande dadurch zu verschlechtern. Daher müssen lange Transportwege grundsätzlich kritisch hinterfragt werden.“
Im Sinne des Klimaschutzes muss die globale Erwärmung in den kommenden drei Jahrzehnten deutlich unter 2 Grad gesenkt werden. Dazu ist es notwendig, Lieferwege und Herstellungsprozesse von Materialien konsequent hinsichtlich ihrer CO2-Bilanz in die öffentlich-rechtliche Bewertung einzubeziehen.
Wenn beispielsweise Holz vorwiegend lokal und regional eingesetzt wird, sollte dies mit einem CO2-Bonus bewertet werden. Zudem darf die „Graue Energie“ bei der CO2-Bilanz nicht länger unberücksichtigt bleiben.
Im Rahmen der Bauproduktenverordnung muss als wesentliche Grundanforderung an Bauwerke die „BWR 7 - Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ für alle EU-Mitgliedstaaten mandatiert und systematisch ausgeführt werden.
Für einen effizienten Klimaschutzbeitrag ist eine direkte, regionale Rohstoffversorgung von großer Bedeutung. Eine stringente Wertschöpfungskette vom Wald über die Sägewerke zu den holzverarbeitenden Unternehmen mit kurzen Lieferketten ist in hohem Maße ökologisch. Dadurch wird der bestmögliche Klimaschutzeffekt erzielt, da lange Transportwege und somit CO2-Ausstoß vermieden werden.
„Unser Ziel ist es“, so Peter Aicher „die aktuellen Herausforderungen in Chancen umzuwandeln und nachhaltige Nahversorgungsnetzwerke zu fördern.“ Er spricht sich dafür aus, den Rohstoffbedarf möglichst regional zu decken. Dazu ist es notwendig, Lieferketten zu erhalten sowie die Infrastruktur zu modernisieren oder zu errichten. Zugleich sollten die lokalen Sägewerke in Deutschland mit einem Investitionsprogramm gefördert werden. Diese regionalen Wertschöpfungsketten könnten helfen, zumindest die Weltmarktschwankungen zu dämpfen.
Zusätzlich verschärft wird die Situation durch das Forstschäden-Ausgleichsgesetz. Dieses regelt die Reduzierung des Holzeinschlags infolge von Kalamitäten, beispielweise aus Sturmschäden oder durch den Borkenkäfer. Der normale Holzeinschlag wird dadurch in allen Bundesländern reduziert, um das überproportionale Kalamitätsholz zu kompensieren. Derzeit darf nur 85 Prozent der üblichen Menge der Baumart Fichte geerntet werden.
„Damit die Bewirtschaftung und Waldpflege für Waldbesitzer vorrangig mit kleinen Flächen rentabel bleibt, müssen diese umgehend von der Einschlagbeschränkung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz ausgenommen werden“, bringt Peter Aicher die Forderung von Holzbau Deutschland auf den Punkt.
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