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Zweiter Corona-Rettungsschirm für Kommunen gefordert

DStGB, ZDB und VBI fordern Planungssicherheit für Kommunen und Bauwirtschaft

30.04.2021 - Berlin

Zweiter Corona-Rettungsschirm für Kommunen gefordert

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes einen zweiten Corona-Rettungsschirm für die Städte und Gemeinden. Ziel ist die Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit und die Planungssicherheit für Kommunen und Bauwirtschaft. Auch der VBI hat seine Unterstützung erklärt.

Auch im Frühjahr 2021 ist das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben maßgeblich von der Corona-Pandemie geprägt. Folgen sind auf kommunaler Ebene weiter wegbrechende Einnahmen sowie dynamisch steigende Ausgaben. „Die Lage der Kommunalhaushalte ist schlicht prekär.“, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Die letzte Option zur Ausgabenreduzierung auf kommunaler Ebene ist oftmals die Streichung von Investitionen. „Angesichts des nach wie vor dramatischen kommunalen Investitionsrückstandes ist es keine nachhaltige Option, die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen zu kürzen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Im Jahr 2020 betrug der Investitionsrückstand bei den Kommunen rund 147 Milliarden Euro. Gerade in der Krise sind die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft auf starke und handlungsfähige Kommunen angewiesen.ZDB und DStGB haben daher ausdrücklich die Finanzhilfen für Kommunen im vergangenen Jahr begrüßt, namentlich insbesondere die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer.

Zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit braucht es nun jedoch zwingend einen zweiten kommunalen Rettungsschirms. „Die derzeitige Unsicherheit führt in zahlreichen Kommunen schon heute zur Rückstellung von Investitionen und zum Verzicht auf Personaleinstellungen in der Bauplanung. Dabei brauchen wir gerade jetzt die Kommunen als Konjunkturlokomotive, um gut aus der Krise zu kommen“, so Landsberg. „Rückläufige kommunale Bauinvestitionen würden den weiteren Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft spürbar gefährden und damit die Bemühungen der letzten 10 Jahre konterkarieren“, ergänzt Pakleppa.

Für die konjunkturelle Erholung nach der Pandemie braucht es starke Kommunen und ihre Investitionen, die immerhin gut zwei Drittel der gesamten staatlichen Investitionstätigkeit ausmachen. Gegen die Krise darf nicht angespart werden, „Es braucht zwingend einen zweiten Rettungsschirm von Bund und Ländern für die Kommunalfinanzen, mindestens für die Jahre 2021 und 2022“, betont Landsberg. Ein zweiter Rettungsschirm sollte insbesondere die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbe- sowie der Einkommensteuer umfassen.

„Eine offensive Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene ist für die Zeit nach der Corona-Pandemie von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung“, so Pakleppa. Gemeinsam können Kommunen und Baugewerbe Motor für die konjunkturelle Erholung sein und zugleich die infrastrukturellen Voraussetzungen auf kommunaler Ebene schaffen, damit Deutschland seiner Rolle als Wirtschafts-, Kultur- und Forschungsnation auch in der Zukunft gerecht werden kann.

Investitionen absichern - VBI unterstützt Forderungen der Kommunen

Angesichts der laut Deutschem Städte- und Gemeindebund (DStGB) prekären Lage der Kommunalhaushalte hat der VBI seine Unterstützung der DStGB-Forderung nach einem weiteren Corona-Rettungsschirm für Kommunen erklärt. Ganz vorn auf der Liste der neun VBI-Forderungen zur Bundestagswahl 2021 stehe die Aufforderung an Bundestag und Regierung, laufende und geplante Investitionen fortzuführen und dafür die coronabedingten Steuerausfälle der Kommunen komplett auszugleichen.

In seinen Forderungen zur Bundestagswahl 2021 schließt sich der VBI ausdrücklich der DStGB-Forderung an, angesichts der auch in diesem Jahr ausbleibenden Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen der Kommunen einen zweiten Rettungsschirm für 2021 und 2022 durch die Bundesregierung einzurichten. Die drohende Finanzierungslücke in den kommunalen Haushalten in Höhe von sechs Milliarden Euro gefährde den gerade begonnenen Abbau des Infrastruktur-Investitionsstaus in den Städten und Gemeinden.

VBI-Präsident Jörg Thiele erklärte: „Deutschland braucht jetzt dringend Kontinuität bei Sanierung und Neubau von Straßen, Schulen und kommunalen Krankenhäusern. Die im Interesse des Klimaschutzes dringende energetische Modernisierung von Rathäusern und anderen kommunalen Gebäuden muss jetzt geplant werden. Auch diese Aufgabe ist jetzt zu finanzieren und nicht erst in 20 Jahren.“

Eine weitere zentrale Forderung in dem Neun-Punkte-Papier der Ingenieurunternehmen im VBI betrifft die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, ein ebenfalls essenzielles Thema für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

Außerdem setzt sich der VBI für die Modernisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI ein. Neben der vordringlichen Anhebung der auf Preisen von vor zehn Jahren beruhenden Honorartafeln brauchen Planer und Auftraggeber an die aktuellen Rahmenbedingungen – Stichwort Digitalisierung – angepasste Leistungsbilder und Vergabeverfahren.

Quellen: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Verband Beratender Ingenieur; Fotos: Achim Scholty / Pixabay; Susann Mielke auf Pixabay; VBI; Redaktion: Jan Struck / Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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