24.03.2021 - Berlin

Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die BG BAU Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales vom 12.03.2021 vor.
Die zwei neuen Handlungshilfen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.
Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:
Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.
Download
Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen auf der Internetseite der BG Bau kostenfrei zum Download zur Verfügung:
Corona-Hygienekonzept Bauwirtschaft
Die bereits geltenden Arbeitschutzregelungen wurden ergänzt und gelten befristet bis zum 30. April 2021:
Weitere Informationen 
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 12.03.2021
Quelle: BG BAU; © Foto: Jan-Peter Schulz / BG BAU
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