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Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten ab 01.04.2021

Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“

18.03.2021 - Berlin / Frankfurt am Main

Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten ab 01.04.2021

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ werden ab dem 1. April 2021 neue Themenfelder im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefördert: Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und Klimafreundliche Mobilität. Zudem werden höhere Förderzuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen gewährt.

BMI und KfW erhöhen Zuschussförderung auf bis zu 75 Prozent

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Wir stärken den Klimaschutz im Quartier und gehen damit auf die Bedürfnisse der Kommunen ein. Klimaschutz und Klimaanpassung können jetzt gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Wir haben die Zuschüsse erhöht und die Anforderungen an den kommunalen Eigenanteil gesenkt. Damit berücksichtigen wir die schwierige Haushaltssituation vieler Kommunen. Auch die Bürgerbeteiligung bleibt ein wichtiges Thema. Daher werden wir auch verstärkt Online-Angebote fördern.“

Dr. Ingrid Hengster, für das inländische Fördergeschäft zuständiges Vorstandsmitglied der KfW: „Mit der Energetischen Stadtsanierung leisten BMI und KfW seit Jahren einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen. Der Quartiersansatz erlaubt es, zusätzliche Effizienzpotenziale zu erkennen und diese zügig zu realisieren. Mit den Produktverbesserungen setzen wir neue Impulse, um diesen erfolgreichen Ansatz noch attraktiver zu machen.“

Die Zuschussförderung (Programm 432) wird für Konzepte zum 1. April 2021 von 65 % auf 75 % erhöht, Kommunen müssen dann statt 15 % nur noch 5 % kommunalen Eigenanteil nachweisen. Diese Änderungen sind zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Die Sachmittelzuschüsse, die u.a. für digitale Bürgerbeteiligungsangebote genutzt werden können, wurden dauerhaft von 10 % auf 20 % erhöht.

Im Bereich der Förderkredite (Programme 201/202) sind die Fördermöglichkeiten und Tilgungszuschüsse mit bis zu 20 % ebenfalls ausgeweitet und verbessert worden. Kommunen, die diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzeptes beantragen, werden sogar mit besonders hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % belohnt.

Seit dem Programmstart am 15. November 2011 bis zum 31. Dezember 2020 wurden in dem Programm über 2.000 Förderzusagen erteilt (davon Konzepte ca. 1.100; Sanierungsmanagements: ca. 450; Quartiersversorgung: 515). Dadurch wurden Fördermittel mit einem Darlehensvolumen von 1,22 Mrd. € für die Quartiersversorgung und einem Zuschussvolumen von 101 Mio. € für Konzepte und Sanierungsmanagements ausgereicht. In diesem Jahr stehen rund 70 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung.

Alle Informationen im Überblick

Die neuen Förderzwecke im Darlehensprogrammen KfW 201/202 (Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz- und Klimaanpassung im Quartier) unterstützen Kommunen und kommunale Unternehmen dabei, einzelne Quartiere klimagerecht zu gestalten. Die bestehenden Fördermodule "Wärme- und Kälteversorgung im Quartier" und "Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier" werden um zwei weitere Fördermodule ergänzt: "Klimafreundliche Mobilität im Quartier" und "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur".

Im Modul "Klimafreundliche Mobilität im Quartier" werden künftig auch Klimaschutzmaßnahmen im Quartier gefördert, die Anreize für die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben setzen. Fördermaßnahmen zur Sektorenkopplung unter Einbeziehung des Verkehrsbereiches sollen zudem eine Verbesserung des energetischen Lastenmanagements in Quartieren bewirken.

Im Modul "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur" werden förderfähige Investitionen in die "Grüne Infrastruktur" zusammengefasst, wie beispielsweise die nachhaltige Gestaltung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen und das Regenwassermanagement im Quartier. Damit soll nicht nur ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele (CO2-Reduktion) geleistet werden, sondern auch die Klimaresilienz in Quartieren erhöht und diese lebenswerter gestaltet werden.

Im bestehenden Modul "Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier" wurde die energieeffiziente Trinkwasserkühlung als weitere förderfähige Maßnahme aufgenommen. Einzelne technische Mindestanforderungen wurden aktualisiert. Das Modul "Wärme- und Kälteversorgung im Quartier" bleibt unverändert.

Die Tilgungszuschüsse für die Förderkredite sind an vielen Stellen erhöht worden: Für die Module "Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier", "Klimafreundliche Mobilität im Quartier" und "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur" können Tilgungszuschüsse von bis zu 20 % des Kreditzusage-Betrages beantragt werden.

Besonders attraktiv ist die Förderung für Kommunen, die investive Maßnahmen umfassend planen und mit den Beteiligten vor Ort schon im Vorfeld abstimmen: Kredite für Maßnahmen, die Teil eines integrierten Quartierskonzeptes sind, werden mit Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % gefördert.

Die „neuen“ Merkblätter zur Energetischen Stadtsanierung sind im Internet über folgende Links unter der Rubrik „Formulare und Downloads“ abrufbar:

Merkblatt (432) Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

Merkblatt (201) IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

Merkblatt (202) IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

Die KfW bietet außerdem Webinare zu den Neuerungen in den Förderprogrammen „Energetische Stadtsanierung“ an. Sie finden statt am Montag, den 12.04., und Dienstag, den 27.04.2021.

Anmeldung zu den Webinaren

Weitere Informationen

www.energetische-stadtsanierung.info

Quelle und Grafik: KfW

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