07.02.2021 - München
Die Verwaltung in Bayern soll bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Ab dem Jahr 2023 müssen alle Verwaltungsleistungen in Bayern auch digital angeboten werden. Gerade bei der Baugenehmigung bietet die Digitalisierung enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung. Das Bauministerium hat daher zusammen mit dem Digitalministerium und ausgewählten Landratsämtern in einem Pilotprojekt den Digitalen Bauantrag erarbeitet.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 2. Februar beschlossen, dass der Digitale Bauantrag am 1. März an den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt a.d.Waldnaab und Traunstein in den regulären Betrieb geht. Bereits seit Dezember findet am Landratsamt Traunstein ein Testbetrieb statt, bei dem ausgewählte Planer Bauanträge testweise digital einreichen können.
Bayern
Bauministerin Kerstin Schreyer freut sich über diesen Fortschritt:
„Mit dem
Testbetrieb am Landratsamt Traunstein konnten wir den Digitalen Bauantrag unter
realen Bedingungen auf seine Praxistauglichkeit prüfen und Kinderkrankheiten
beseitigen. Für dieses Engagement möchte ich mich beim Landratsamt Traunstein
sehr herzlich bedanken. Mit der Aufnahme des regulären Betriebs an vorerst fünf
Landratsämtern in ganz Bayern machen wir nun einen ganz wichtigen Schritt hin
zu mehr Bürgerfreundlichkeit beim Bauen. Ich bin zuversichtlich, dass sich
rasch weitere Untere Bauaufsichtsbehörden dem neuen Verfahren anschließen
werden.“
Bayerns
Digitalministerin Judith Gerlach betont:
„So sieht moderner Dienst am Kunden
aus! Wir haben den digitalen Bauantrag an den fünf Landratsämtern gemeinsam auf
den Weg gebracht. Ab März können Bürgerinnen und Bürger oder die beauftragten
Planer die notwendigen Unterlagen dort bequem zu jeder Zeit online einreichen.
Wir arbeiten daran, dass die Beantragung dieser äußerst wichtigen Leistung bald
in weiteren Landkreisen und damit ganz Bayern möglich wird. Damit bauen wir Barrieren
ab und vereinfachen die Antragstellung. Gerade viele junge Familien mit dem
Wunsch nach einem Eigenheim werden davon profitieren.“
Auch der
Traunsteiner Landrat Siegfried Walch zeigt sich vom Projekt überzeugt:
„Der
digitale Bauantrag ist für uns alle eine Chance: Für die Bürger, für die sich
die Antragsstellung erleichtert. Und auch für uns als Behörde, um effizient und
professionell zu arbeiten. Wir sind froh, dass wir diesen Schritt gegangen sind
und werden dieses Projekt mit Überzeugung und Leidenschaft weiter umsetzen.“
Der digitale Bauantrag für Bayern wurde in den letzten zwei Jahren im Rahmen eines gemeinsam vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und vom Staatsministerium für Digitales angestoßenen Pilotprojekts mit 15 unteren Bauaufsichtsbehörden konzipiert und entwickelt. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, führen den Nutzer durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.
Die Online-Assistenten nutzen den vorhanden bayerischen Formularserver, die Bauanträge sollen über eine neu eingerichtete Schnittstelle direkt in die Bauverwaltungssoftware der unteren Bauaufsichtsbehörden gelangen. In technischer Hinsicht ist der digitale Bauantrag weitgehend fertiggestellt. Mit dem Landratsamt Traunstein wurde im Dezember das erste Pilotamt an die Schnittstelle angeschlossen. Im seither dort laufenden Testbetrieb soll der digitale Bauantrag seine Praxistauglichkeit unter Beweis stellen. Nach Beschluss des Ministerrats geht der Digitale Bauantrag ab dem 1. März an den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt a.d.Waldnaab und Traunstein in den regulären Betrieb. Ziel ist der sukzessive flächendeckende Einsatz an allen Unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und einer auf ihr basierenden Rechtsverordnung geschaffen. Letztere tritt am 1. März 2021 in Kraft treten. Ab diesem Stichtag wird es im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter allen Planern ermöglicht, digitale Bauanträge zu stellen. Zeitgleich werden weitere Online-Assistenten für alle gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen angeboten. Dazu zählen etwa Abgrabungsanträge, Vorbescheidsanträge, Baubeginnsanzeigen und Beseitigungsanzeigen.
Weitere Informationen
Quellen: Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministerium
für Digitales, © Grafik: Canva; Fotos: STMB; Jörg Koch / StMD; CSU
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