29.10.2020 - Berlin
Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ konkretisiert und erläutert praxisbezogen die seit April 2020 geltende DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“. Sie erklärt u.a., welche konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei Bauarbeiten erfüllen. Die Regel berücksichtigt dabei speziell die bei Bauarbeiten häufig wechselnden Bauzustände sowie damit verbundene Gefährdungen.
Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ erläutert die einzelnen Regelungen der grundlegend überarbeiteten Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ vor (auch bekannt unter der Bezeichnung „UVV Bauarbeiten“) und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 38 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Durch den Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen ist zudem eine optimale Übersichtlichkeit garantiert.
DGUV Regeln werden von den Präventionsfachgremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Beteiligung der Träger der Unfallversicherung, der Sozialpartner, des Bundes, der Länder, der Hersteller, Betreiber und weiterer Kreise erarbeitet und enthalten den anerkannten Stand der Technik. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert und sind deshalb geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln.
Die neue DGUV Regel „Bauarbeiten“ kann über das Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.
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