28.10.2020 - München
Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es ist geplant, den Vollzug des GEG – wie bisher den Vollzug der EnEV – in der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) zu regeln. Die Anpassung der AVEn an das GEG ist in Vorbereitung. Bis zum Inkrafttreten der Regelungen gibt das Bayerische Bauministerium in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nun entsprechende Vollzugshinweise.
Hier haben wir Ihnen das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 15.10.2020 im Wortlaut bereitgestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 8. August 2020 hat der Bund das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt gemacht (BGBl. I S. 1728). Es tritt am 1. November 2020 in Kraft. Das GEG fasst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer Rechtsnorm zusammen und räumt bisher bestehende Widersprüche zwischen den drei Rechtsnormen aus.
Es ist geplant, den Vollzug des GEG – wie bisher den Vollzug der EnEV – in der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) zu regeln. Die Anpassung der AVEn an das GEG ist in Vorbereitung. Bis zum Inkrafttreten der Regelungen geben wir in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie folgende Vollzugshinweise:
Der Text des GEG kann zusammen mit weiteren Informationen zum energieeffizienten Planen und Bauen im Internetangebot des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/recht/index.php aufgerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Frisch
Ministerialdirigentin
02.12.2020 - 09:00 bis 16:30 Uhr - München
Das Energieeinsparrecht für Gebäude wird grundlegend novelliert. Das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. In diesem Seminar informiert unser Referent Dipl.-Ing.(FH) Achim Zitzmann über die neue Strukturierung der Inhalte im GEG, alle Neuerungen und neuen Anforderungen zu den bisherigen Regelungen sowie alle wesentlichen Aspekte, die aus der EnEV und des EEWärmeG übernommen wurden.
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