14.08.2020 - München
"Das neue GEG wurde mit Spannung erwartet – herausgekommen ist nur eine Zusammenführung von Verordnungen, die das bisherige und viel gelebte energetische Niveau im Gebäudebereich sogar noch unterschreitet! Der Gesetzgeber hat eine historische Chance vertan! Der Klimawandel wird diesen Fehler nicht verzeihen", sagt unser Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis in der aktuellen Kolumne der Kammer in der Bayerischen Staatszeitung. Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt zum 01.11.2020 in Kraft.
Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des
GEG außer Kraft.
Gebäudeenergiegesetz(GEG) - Gesetzestext
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) mit seinen Regelungen
zur energetischen Qualität von Gebäuden, ist im Juli 2020 nach viel zu
langer Entstehungsphase endlich verabschiedet worden – mit viel zu
laschen Vorgaben.
Der Klimaschutz und die Energiewende sind sehr eng
mit dem Gebäudebereich verknüpft. Denn rund 40 Prozent des gesamten
Energieverbrauchs in den EU-Ländern sind durch den Gebäudebetrieb
bedingt. Es gilt, den Niedrigstenergiegebäude-Standard für Neubauten
einzuhalten und die Klimaschutzgesetze der Bundesregierung sehen eine
Verminderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber
1990 vor. Dieses Ziel wird jedoch laut einer vom
Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen aktuellen Studie
verfehlt werden. Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand
erreicht werden.
Um einen vergleichbaren Anteil zum Schutz des Klimas
und damit zur Energiewende beitragen zu können, wie es heute schon bei
der Stromerzeugung der Fall ist, wären im Gebäudebereich massive
Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Wärmeschutz
notwendig, die deutlich über die jetzt verabschiedeten
Mindestanforderungen des GEG hinausgehen. Im neuen GEG sind die
baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (bisher EnEV), die Regeln
für die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung (bisher
EEWärmeG) und die Formalien (bisher EnEG) vereinigt.
Im GEG werden einige Bereiche neu geregelt, andere werden aus der EnEV, dem EEWärmeG und dem EnEG übernommen und einige Regelungen entfallen. Soweit so gut. Aber man hat mit der Verabschiedung des neuen GEG die Anforderungen gegenüber der EnEV 2009/2016 nicht angehoben, wo eine Verschärfung der Anforderungen um 20 bis 25 Prozent problemlos machbar und vor allem nötig gewesen wäre.
Die verpflichtenden Anteile für erneuerbare Energien
sind noch viel zu gering und der Gebäudebestand bleibt weiterhin in
geschützter Stellung.
Wo die technische Machbarkeit energiesparender
Maßnahmen im Gebäudebereich unter Fachleuten seit vielen Jahren
nachgewiesen und auch täglich praktiziert wird, bereitet den Bauleuten
nicht nur die verpatzte Anhebung der Anforderungen im Neubau
Kopfzerbrechen.
Die Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand wäre aus Sicht der Experten noch viel wichtiger gewesen. Nicht nur weil der Gebäudebestand mit rund 97 Prozent zahlenmäßig ein viel größeres Potenzial in sich birgt, sondern weil der Bestand auch durch bereits kleinste Technologiesprünge und Veränderungen einen ungleich größeren Hebel hätte, den Energieverbrauch im Gebäude zu senken und damit Treibhausgase zu vermeiden.
Nach dem Motto: „Mehr für´s Geld“, bleiben nun für
weitere vier Jahre diese Potenziale ungenutzt. Anstelle dessen muss der
Neubau wieder herhalten und man ist als Planer wieder einmal mehr
gefordert, dort Hand anzulegen, wo sowieso schon optimiert wird.
Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erscheinen die im GEG festgelegten Maßnahmen bei Weitem nicht ausreichend, um den Niedrigstenergiegebäude-Standard und damit die angestrebte Reduktion der Treibhausgase im Sektor Gebäude zu erreichen. Die Ingenieure vermissen auch in der Administration einfache und klare gesetzliche Forderungen. Anstatt Vereinfachungen zu beschließen, verkommt beispielsweise der Energieausweis zu einem schwer interpretierbaren Behördenformular, dem niemand Aufmerksamkeit schenken mag.
Welcher Durchschnittsverbraucher kennt schon den Unterschied zwischen End- und Primärenergie? Wie viele Personen haben sich schon gefragt, warum sie in einem Haus mit Fernwärme im Durchschnitt mehr für die Nebenkosten bezahlen – obwohl das Bandtachometer tief ins Grüne geht…?
Das neue GEG wurde mit Spannung erwartet – herausgekommen ist nur eine Zusammenführung von Verordnungen, die das bisherige und viel gelebte energetische Niveau im Gebäudebereich sogar noch unterschreitet! Der Gesetzgeber hat eine historische Chance vertan! Der Klimawandel wird diesen Fehler nicht verzeihen.
Kolumne
von Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 14.08.2020.
Das Gebäudeenergiegesetz GEG - Seminar - 02.12.2020 - München
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 1. November 2020 in Kraft. Dabei werden das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammengeführt. In diesem Seminar stellt unser Referent Dipl.-Ing.(FH) Achim Zitzmann die neue Strukturierung der Inhalte im GEG, alle Neuerungen und neue Anforderungen zu den bisherigen Regelungen sowie alle wesentlichen Aspekte, die aus der EnEV und des EEWärmeG übernommen wurden, kompakt und anschaulich dar.
Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung
Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.
Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.
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