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Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen

Schneller planen, zügiger investieren

12.08.2020 - Berlin

Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 12. August 2020 den Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Planung und den Bau großer Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vom 8. März 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Verkehrsbereich um. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßt die Ansätze zur Beschleunigung.

Große Infrastrukturprojekte sollen zügiger realisiert werden: Dazu bedarf es neben beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren auch schnellerer Investitionen. Die Bundesregierung hat dafür jetzt das Investitionsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte: „Wir wollen schneller bauen - für eine starke Wirtschaft und klimafreundliche Mobilität. An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten. Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren. Damit nehmen wir alles in den Blick, wo es bislang klemmt.“

Auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau äußert sich positiv zum neuen Investitionsbeschleunigungsgesetz. Dr. Werner Weigl, der 2. Vizepräsident der Kammer, kommentiert: "Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßt die Ansätze zur Beschleunigung ausdrücklich. Die Erfahrung zeigt, dass es zumeist Genehmigungsverfahren und Gerichtsprozesse sind, die Bauvorhaben ins Stocken bringen, nicht die Planung. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz setzt die Hebel an der richtigen Stelle an."

Die Bauindustrie begrüßt das Gesetz ebenfalls: "Das ist genau das richtige Zeichen zur richtigen Zeit. Um die Wirtschaft anzukurbeln und die Ziele zur klimafreundlichen Mobilität zu erreichen, müssen wir schneller planen und bauen können", sagte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, zum Kabinettsbeschluss. „Das Investitionsbeschleunigungsgesetz regelt nun die Dinge, die bisher geklemmt haben. Das Beschleunigen von Genehmigungen, die Anwendung von Baurecht und das Entschlacken der Verfahren gibt unseren Unternehmen Planungssicherheit in dieser wirtschaftlich ungewissen Zeit. Gemeinsam können wir jetzt noch besser unsere Infrastruktur modernisieren und Deutschland als attraktiven Wirtschaftsstandort wesentlich schneller ausbauen“, so Babiel weiter.

Auch der Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zur schnelleren Umsetzung von Investitionen gerade in dem Bereich des Infrastrukturbaus führen können. Denn teilweise gibt es einen enormen Investitionsstau. Viele Brücken seien marode und müssten dringend an die aktuellen verkehrlichen Anforderungen angepasst werden. Umwelt- und naturschutzrechtliche Anforderungen sollten gleichwohl weiterhin eine Rolle bei der Abwägung spielen.

Ziel: Planungs- und Verfahrensbeschleunigung

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sieht für verschiedene Infrastrukturvorhaben wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor. Das gilt für den Bereich im Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen.

Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen.

Ebenfalls erfasst werden auf Initiative des BMWi Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen. Auch wird für bestimmte Windenergieanlagen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.

Wozu bedarf es eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes?

In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung bereits eine Reihe dringlicher Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung im Infrastrukturbereich beschlossen. Damit wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um große Verkehrsprojekte zügiger zu realisieren.

Um die Mittel, die für Investitionen zur Verfügung stehen, schneller einsetzen zu können, sind jedoch weitere beschleunigende Maßnahmen erforderlich - vornehmlich in den Bereichen Raumordnungsverfahren, Elektrifizierung der Schiene und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?

Schneller Bauen an der Schiene

Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren freigestellt - soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wird zudem gelockert. Bei der Digitalisierung von Schienenstrecken und der Erneuerung von Bahnübergängen ist zum Beispiel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich; bei der Elektrifizierung von Schienenstrecken findet eine Vorprüfung statt.  

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:

  • die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
  • die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
  • der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
  • die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

Die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, wird vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert.

Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls erfasst werden Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen.

Hierdurch werden der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug verkürzt und die Gesamtdauer der Verwaltungsgerichtsverfahren reduziert.

  • In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder.
  • Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren.
  • Um Personalknappheit an den Gerichten zu begegnen sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden können.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

  • Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet.
  • Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

Ein Raumordnungsverfahren (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) wird künftig nur noch durchgeführt, wenn es vom Vorhabenträger als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Darüber hinaus wird das Verfahren stärker digitalisiert.

  • Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
    1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
    2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.
  • Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.

In dieser Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Der Bundestag kann nun per Gesetz wichtige umweltfreundliche Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen, wodurch die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern steigt. Verfahren bei Ersatzneubauten wurden verschlankt - d.h. wenn z.B. Brücken ersetzt werden, entfällt ein neues Genehmigungsverfahren. Zudem wurden Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen entlastet, damit diese schneller gebaut werden können.

Wie geht es weiter?

Acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Vorgaben zum Zulassungsverfahren überprüft werden. Für die übrigen Regelungen, die das Raumordnungsverfahren betreffen, ist die Evaluierung nach fünf Jahren vorgesehen.

Durch die Evaluierung sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und inwieweit die beabsichtigten Wirkungen der Regelungen erreicht worden sind.

Quellen: Bundesregierung, BMVI, BMWI, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie; © Fotos: Steffen Zahn / PxHere; BMVI; BayIKa-Bau, HDB

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