28.07.2020 - Berlin
Ab dem 7. September 2020 startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Programm „Digital Jetzt“. Damit sollen KMU angeregt werden sollen, in digitale Technologien und in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.
Um
mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern,
bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“
finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren
Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und Freie Berufe – anzuregen.
Zuschüsse gibt es bei:
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
Das Programm richtet sich an mittelständische Unternehmen
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Das
Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim
Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser Digitalisierungsplan
Außerdem:
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
Somit
erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Das BMWi hat eine Themenseite erstellt, die ständig aktualisiert wird und häufige Fragen beantwortet:
Quelle: BMWi / © Fotos: Gerd Altmann / Pixabay; BMWi
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