22.07.2020 - Berlin
Desinfektionsmittel sorgen für Hygiene in Coronavirus-Zeiten, können aber auch die Gesundheit der Anwender gefährden. Daher unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Unternehmen und Beschäftigte mit einer neuen Handlungshilfe zum Umgang mit Desinfektionsmitteln. Darin wird festgehalten, was beim Umgang zu beachten ist. Die Handlungshilfe gibt es kostenfrei zum Download.
„Desinfektionsmittel können zur Eindämmung der Infektionsraten durch das Coronavirus beitragen. Doch ein übertriebener und unsachgemäßer Einsatz kann auch schädlich sein“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. Deshalb müssen für den Umgang mit Desinfektionsmitteln geeignete Schutz- und Arbeitsverfahren festgelegt werden. Dabei unterstützt die neue Handlungshilfe „Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“.
Desinfektionsmittel setzen sich aus einem oder mehreren Wirkstoffen zusammen und können weitere Bestandteile wie Lösemittel, Tenside, oder Duftstoffe enthalten, die sich bei unsachgemäßer Verwendung unmittelbar auf die Gesundheit auswirken können. Folgen beim unsachgemäßen Gebrauch können unter anderem Kontaktallergien, Ekzeme, Atembeschwerden oder Augenleiden sein.
Zunächst sollte daher jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob eine Desinfektion bestimmter
Flächen, etwa in Pausenräumen oder sanitären Einrichtungen auf Baustellen, überhaupt
notwendig ist. Denn eine Desinfektion nur aus Routine ist auch während der
COVID-19-Pandemie nicht erforderlich.
„Ohne Kontamination durch erkrankte Personen reicht die normale Basishygiene: Reinigen von Oberflächen mit herkömmlichen Reinigungsmitteln, generell häufig mit Seife die Hände waschen, Mund-Nasenschutz und nach Möglichkeit 1,5 Meter Abstand halten“, so Arenz.
Kommt eine Desinfektion infrage, sollten nur Mittel ausgewählt werden, die vom Robert-Koch-Institut (RKI), dem Industrieverband für Hygiene und Oberflächenschutz e.V. (IHO), dem Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) oder der Deutschen Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG) als zugelassene Desinfektionsmittel gelistet werden.
Eine weitere Grundregel heißt „Wischen statt Sprühen“, denn Sprüh-Desinfektionen sind gesundheitsschädlich, weil Aerosole aus Desinfektionsmitteln eingeatmet werden können. „Unternehmen sollten ihre Beschäftigten entsprechend informieren und unterweisen, damit durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln keine Gesundheitsrisiken entstehen“, unterstreicht Arenz. Dabei beraten die Experten der BG BAU, beispielsweise im Hinblick auf die notwendige Gefährdungsbeurteilung.
So ist bei der Ermittlung möglicher Gefahren für Atmung, Haut und Augen der Berufstätigen gleich eine Reihe von Begleitumständen zu berücksichtigen. Dazu gehören Fragen nach der Häufigkeit und Zeitdauer der Desinfektionsarbeiten, in welcher Dosierung gearbeitet wird, ob die Arbeiten in ausreichend belüfteten Räumen ausgeführt werden und vieles mehr.
Die neue Handlungshilfe der BG BAU unterstützt die Unternehmen dabei, notwendige Maßnahmen zur Desinfektion von Flächen in den Betrieben sachgerecht umzusetzen.
Die Handlungshilfe ist hier kostenfrei zum Download erhältlich:
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Zusätzlich
fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu
vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet
die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen
geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet
finanzielle Entschädigung.
Weitere Informationen unter www.bgbau.de
Quelle: BG Bau, © Titelbild: BG BAU (eigene Bearbeitung); Foto Berhard Arenz: Vivian Werk / BG Bau
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