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Bund beteiligt sich an Corona-bedingten Mehrkosten auf Baustellen

BMI-Erlass vom 17. Juni 2020 tritt am 1. Juli in Kraft

23.06.2020 - Berlin

Bund beteiligt sich an Corona-bedingten Mehrkosten auf Baustellen

Der Bund beteiligt sich auf seinen Baustellen im Bereich des Hochbaus und des Fernstraßen- und Wasserbaus an den COVID-19-bedingten Mehrkosten für Hygiene -und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Dazu wurden von BMI und BMVI gleichlautende Erlasse sowie das neue Formblatt „COVID-19-bedingte Mehrkosten“ veröffentlicht.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 17.06.2020 Regelungen zum Umgang mit COVID-19-bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes bekannt gemacht. Der Erlass tritt am 01.07.2020 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Einen gleichlautenden Erlass hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 22.06.2020 herausgegeben.

Der Erlass regelt die Rahmenbedingungen für die kostenmäßige Beteiligung des öffentlichen Bauherren Bund an den pandemiebedingten Zusatzkosten des Auftragnehmers für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang zur Baustelle stehen.

Darin wird unter anderem festgelegt, dass der öffentliche Bauherr Bund sich bei Bauverträgen nach VOB/B im Hochbaubereich an den Zusatzkosten beteiligt, die durch pandemiebedingt notwendige Schutzmaßnahmen entstanden sind. Ebenso ist im Rahmen von Ausschreibungen nach VOB/A auf Nachweis eine Erstattung der tatsächlich erforderlichen Kosten für die beschriebenen Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Bauunternehmen können danach gegen Nachweis ihre Mehrkosten zum Beispiel für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Hygienemittel und Schutzanzüge sowie für zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport geltend machen. Kostenmäßig sei dies als Maßnahme i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B anzusehen.

Die Kostenregelung bezieht sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen und künftige Verträge.
Für laufende und künftige Vergabeverfahren wurde das Formblatt 217 „COVID-19-bedingte Mehrkosten“ eingeführt. Der Erlass tritt am 01. Juli 2020 in Kraft und gilt bis auf weiteres.

Download

BMI-Erlass vom 17.06.2020 zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes
Rundschreiben des BMVI vom 22. Juni 2020, Az.: StB 14/7134.2/005/3337578
Formblatt 217 „COVID-19 bedingte Mehrkosten“


Bauverbände begrüßen Übernahme coronabedingter Mehrkosten am Bau

Die Verbände der Bauwirtschaft (HDB, ZDB und BVMB) begrüßen die Bereitschaft der Bundesregierung, Teile der coronabedingten Mehrkosten am Bau zu übernehmen. Die gleichlautenden Erlasse von BMI und BMVI zur Übernahme der durch die Pandemie bedingten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit unmittelbarem Baustellenbezug beziehen sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen sowie auf künftige Verträge und gelten für den Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau, sowie den Bundeswasserstraßenbau.

Die Verbände erwarten eine entsprechende Anwendung durch die Deutsche Bahn im Bereich Schienenbau. Bauunternehmen können gegen Nachweis ihre Mehrkosten z. B. für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Hygienemittel und Schutzanzüge sowie für zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport geltend machen. 

„Wir sind der Bundesregierung (BMI, BMVI) für diese pragmatische und unbürokratische Lösung der Mehrkostenthematik sehr dankbar. Die faire Kostenteilung ist ein gutes Signal für ein partnerschaftliches Miteinander der öffentlichen Auftraggeber und der Bauunternehmen“, sagte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB).

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ergänzte: "Insbesondere die Anerkennung von Mehrkosten in Bestandsverträgen ist ein wichtiges Signal an den Baumittelstand. Damit erhalten die Betriebe, deren Leistungsbereitschaft gerade während des Lockdowns unverändert hoch war, zielgerichtet und praxistauglich Unterstützung."

Die Verbände der Bauwirtschaft sehen in dieser Kostenregelung einen notwendigen Ausgleich dafür, dass die meisten Baustellen während der Coronapandemie unter Erfüllung der strengen behördlichen Hygienevorgaben weiterbetrieben wurden. 

„Durch die Fortführung der Baumaßnahmen in der Krise wurde systemrelevante Infrastruktur von der Bauwirtschaft aufrechterhalten. Gleichzeitig konnte die Baukonjunktur gestützt sowie Kurzarbeitergeld und Steuerausfälle vermieden werden“ stellt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) fest.

Die Baubranche habe damit in einer herausfordernden Phase der Corona-Krise einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Konjunktur geleistet. Grundlage hierfür waren Erlasse der Bundesregierung von Ende März 2020, die Corona als einen Fall höherer Gewalt anerkannt haben und gleichzeitig sicherstellten, dass Planungen, Ausschreibungen und der Betrieb auf den Baustellen möglichst ungehindert fortgesetzt werden konnten.

Quellen: BMI, BMVI, HDB, ZDB, BVBM; © Foto: Gerd Altmann / Pixabay.com

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