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Konjunkturpaket der Bundesregierung

Vorwiegend positive Reaktionen von Bundesingenieurkammer, BDB, Bauindustrie und Baugewerbe

10.06.2020 - Berlin

Konjunkturpaket der Bundesregierung

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturmaßnahmen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass nahezu alle Empfehlungen, welche die Bundesingenieurkammer allein oder im Verbund mit anderen Organisationen unterbreitet hat, zumindest teilweise berücksichtigt wurden. Auch der BDB, die Bauindustrie und das Baugewerbe äußerten sich vorwiegend positiv. Zur geplanten Umsatzsteuersenkung werden jedoch Erleichterungen gefordert.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass die Frist für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Freiberufler wenigstens um drei Monate (bis August) verlängert wurde. Eine noch weitergehendere Verlängerung ist aber aus Sicht der Bundesingenieurkammer unerlässlich, da die Planungsbüros die Auswirkungen der Corona-Pandemie voraussichtlich erst deutlich zeitversetzt zu spüren bekommen werden. Insofern sollte dieser Zeitraum nicht nur bis August, sondern wenigstens bis Ende 2020 verlängert werden. 

Darüber hinaus erfreulich ist, dass auch Punkte wie die Stärkung der Kommunen, die (temporäre) Vereinfachung des Vergaberechts, die Sicherstellung einer funktionierenden Verwaltung sowie ein nachhaltiger „Digitalisierungsschub“ Eingang in das Ergebnispapier gefunden haben.

Ergebnispapier des Koalitionsausschusses
Positionspapier „ZUKUNFT PLANEN von BIngK, VBI, BVPI und BDVI

BDB begrüßt Konjunkturpaket, sieht aber Nachsteuerungsbedarf

Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) begrüßt insbesondere die schon im Vorfeld geforderte Aufstockung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung um 1 Milliarde €, die Unterstützung der Kommunen auch bei der Gestaltung des digitalen Wandels, die geplante Verschlankung und Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe sowie die vielfach angemahnte Verlängerung der Frist für die Beantragung von wirtschaftlichen Hilfen, nun bis zum 31. August 2020.

Für die Planungsbüros sieht der BDB bei dem Programm für Überbrückungshilfen allerdings noch Nachsteuerungsbedarf, da die Hilfen offenbar voraussetzen, dass der Antragsteller bereits im April und Mai Corona-bedingte Umsatzausfälle erlitten hat. Dies berücksichtigt nicht, dass die Planerinnen und Planer infolge des zeitlichen Auseinanderfallens von Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Zahlungseingang teilweise erst später entsprechende Umsatzrückgänge nachweisen können.

Bauindustrie: Koalition legt mit Konjunkturpaket guten Start hin

„Das vom Koalitionsausschuss vorgelegte Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket ist ein gelungener Aufschlag, um alle Branchen bei der Überwindung der Folgen der Co­ro­na-Krise zu unterstützen. Dass der Bund in allen Bereichen prüft, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können, begrüßen wir sehr“, sagte Dieter Babiel. „Allerdings darf es nicht nur bei einer Prüfung bleiben“, ermahnte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB). „Gerade jetzt muss die Bundesregierung für eine schnelle Umsetzung von Infrastrukturprojekten sorgen. Um Einbrüche zu vermeiden und Entlassungen zu verhindern, ist es essenziell, dass die öffentlichen Investitionen in unsere Infrastruktur auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen in voller Höhe erhalten bleiben und umgesetzt werden.“

Der HDB hatte bereits in seinem Papier „Die Bauindustrie nach Corona“ gefordert, zügig

  • die kommunalen Haushalte zu stabilisieren,
  • die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren,
  • die umfassende Digitalisierung und personelle Aufstockung der öffentlichen Verwaltung umzusetzen,
  • Wirtschaft und Verwaltung zu entbürokratisieren sowie
  • die energetische Gebäudesanierung als Beitrag gegen den Klimawandel zu beschleunigen.

All dies finde sich nun im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wieder. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Entbürokratisierung des Fördersystems und dessen Weiterentwicklung für den Glasfaser-Breitbandausbau. Ohne den deutschlandweiten Ausbau gehe es auch nur schleppend mit der Digitalisierung voran.

„Die Bauindustrie ist gewappnet, den erforderlichen konjunkturellen Aufschwung nach der Krise erfolgreich zu gestalten und ihren Teil zur wirtschaftlichen Erholung in Deutschland und Europa beizutragen. Nun muss das Konjunkturprogramm an Fahrt gewinnen“, so Dieter Babiel abschließend.

Erleichterungen bei Umsatzsteuersenkung gefordert

Zu der von der Bundesregierung im Konjunkturpaket beabsichtigten Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 %  ab dem 1.7.2020 befristet für sechs Monate, warnt Babiel jedoch: „Diese grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme zur Stärkung der Konjunktur und zur Ankurbelung des privaten Konsums geht in vielen Branchen mit hohem administrativem Aufwand einher. Denn die IT-Systeme sind für solche befristeten Steuersenkungen nicht ausgelegt“.

Bauleistungen seien im Gegensatz zu gewöhnlichen Lieferungen meist steuerlich lang gestreckte Sachverhalte und würden mit wiederkehrenden Abschlagsrechnungen abgerechnet. Dies könne künftig dazu führen, dass für ein und dasselbe Bauprojekt Abschlagsrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ausgestellt werden müssen. „Rechts- und Anwendungsunsicherheiten sind damit vorprogrammiert“, so Babiel.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat daher das Bundesfinanzministerium kurzfristig um ein Erläuterungsschreiben gebeten, das die Anwendung der befristeten Steuersenkung in der Praxis erleichtern soll. Eine zu begrüßende Vereinfachungsregel wäre die Beschränkung der Umsatzsteuersenkung auf den Endkunden, da auch dieser in erster Linie durch das Konjunkturpaket unterstützt werden soll. Ein Ausklammern des B2B-Bereichs ließe für zahlreiche Umsätze die aufwändige Systemanpassung entfallen und würde für den Fiskus im Ergebnis auch keine Steuermindereinnahmen bedeuten.

Die Bauindustrie spricht sich zudem für eine Vereinfachungsregel in der Form aus, dass ein einmal in einer Abschlagsrechnung für ein Bauprojekt ausgewiesener Steuersatz auch in folgenden Abschlagsrechnungen beibehalten werden darf. Erst bei Erstellung der Schlussrechnung ist dann der maßgebliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (entweder 16 % oder 19 %) für das gesamte Bauvorhaben einheitlich anzuwenden. Mit dieser Lösung trage man den Besonderheiten von Bauleistungen Rechnung und könnte den erheblichen Aufwand bei der Umsetzung der Steuersenkung reduzieren.

Baugewerbe: Mittelstand steht bereit, um den Re-Start zu bauen

Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, kommentierte die Pläne des Koalitionsausschusses:  „Die Bundesregierung setzt mit ihrem Konjunkturpaket wichtige Impulse zur Wiederbelebung und Stärkung des wirtschaftlichen Lebens. Wir begrüßen, dass zahlreiche Maßnahmen die von uns gemachten Vorschläge aufgreifen und so die mittelständische Bauwirtschaft als wichtiges Zugpferd der Binnenkonjunktur gestärkt wird.“

Insbesondere die finanzielle Entlastung der Kommunen als wichtigste öffentlichen Auftraggeber sei für die Bauwirtschaft von großer Bedeutung, hob Herr Pakleppa hervor und forderte ergänzend: „Nach der Zusage des Bundes zur hälftigen Übernahme der Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen sind nun die Länder aufgefordert, auch ihrer Verantwortung nachzukommen. Nur so kann die Investitionsbereitschaft der öffentlichen Hand nachhaltig gesteigert werden. Für eine Beschleunigung und Entbürokratisierung der Vergaben sollte hierbei allein auf präqualifizierte Betriebe gesetzt werden.“

Außerdem konstatierte der ZDB-Hauptgeschäftsführer, dass auch die Erhöhung der Investitionen in die Deutsche Bahn sowie die zusätzliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung richtige Signale seien, die zur Belebung der Bautätigkeit beitragen würden. Darüber hinaus sende die Bundesregierung mit der Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge eine wichtige Botschaft an die mittelständischen Unternehmen im Land, um eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten zu vermeiden.

Abgesenkte Mehrwertsteuer schafft mehr Bürokratie

Kritik kam allerdings auch von Herr Pakleppa: „Eine zusätzliche bürokratische Belastung wird sich allerdings durch die Umstellung der Mehrwertsteuersätze ergeben, wenn diese kurzfristig und temporär in allen Geschäftsvorgängen und -prozessen neu abgebildet werden muss. Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten.“

Pakleppa weiter: „Ein Wehrmutstropfen bleibt für uns: die zeitlich begrenzte Reduzierung der Mehrwertsteuer schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Denn Bauprojekte dauern von der Auftragserteilung bis zur Abrechnung meistens länger als sechs Monate. Die Bürokratischen Hemmnisse ergeben sich daraus, dass wegen der temporären MwSt.-Absenkung für die Leistungsabrechnung, Bauleistungen entsprechend des Leistungszeitraumes detailliert in bis zu drei Zeiträume aufgesplittet werden müssen. Beispielweise sind dann Abschlagsrechnungen im zweiten Halbjahr 2020 mit 16 % MwSt. zu stellen, bei Fertigstellung des Bauwerkes in 2021 wieder entsprechend zu stornieren und die gesamte Leistung mit 19 % abzurechnen. Umgekehrt wäre es mit Leistungen, die vor dem 1. Juli begonnen wurden, wo Abschläge mit 19 % gestellt wurden und die nun mit 16 % endabgerechnet werden. Hier bleibt für das parlamentarische Verfahren bzw. für einen auslegenden Erlass Korrekturbedarf, um zu einer unbürokratischen und praxistauglichen Regelung für unsere Branche zu gelangen.“

In jedem Fall mache sich jetzt aber bezahlt, dass die Bauwirtschaft über die letzten Jahre ihre Kapazitäten beständig aufgebaut und nachhaltig mehr Personal eingestellt habe. Die Unternehmen stünden jetzt bereit, am Re-Start mitzubauen und so ihren Beitrag zur Belebung der Konjunktur zu leisten.

© Foto: Mike / Pexels.com; Quellen: Bundesingenieurkammer, BDB, Bauindustrie, Baugewerbe

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