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Drei Maßnahmen für Architektur- und Ingenieurbüros in Corona-Zeiten

07.05.2020 - Berlin

Drei Maßnahmen für Architektur- und Ingenieurbüros in Corona-Zeiten

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt die am Dienstag, den 28. April 2020 von der Bundesregierung auf dem Petersberger Klimadialog erhobene Forderung einer Verknüpfung von Konjunkturprogramm und Klimaschutz. Kurzfristig müssen vor allem die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und die Liquidität der Planungsbüros gesichert werden.

  • Liquidität der Planungsbüros sichern - umstrittene Praxis der öffentlichen Hand beenden
  • Digitalisierungsoffensive in den Bauverwaltungen starten
  • Bau-Konjunkturpaket zur Bewältigung des Klimawandels nutzen

Die Coronakrise betrifft die Planungsbüros voraussichtlich zeitversetzt. Viele Baustellen laufen derzeit noch. Als Nadelöhr erweist sich häufig die öffentliche, vor allem kommunale Bauverwaltung. Sie ist in den letzten Jahren nicht ausreichend ertüchtigt worden, um digital und im Homeoffice arbeiten zu können.

„Das von der Bundesregierung geplante Planungssicherstellungsgesetz, das den verstärkten Einsatz von digitalen Methoden bei der Bauplanung für eine Übergangsfrist vorsieht, droht vor diesem Hintergrund in den Ländern nicht flächendeckend umgesetzt werden zu können. Notwendig ist daher eine Digitalisierungsoffensive in den Bauverwaltungen“, so der BDB-Präsident Christoph Schild.

Um vor allem die kleineren und mittleren Planungsbüros im Sommer, wenn sich der Konjunktureinbruch auch am Bau bemerkbar machen wird, nicht im Regen stehen zu lassen, müssen die Fristen für die Beantragung von Hilfen und die Übergangsregelungen, beispielsweise hinsichtlich der Stundung von Steuerzahlungen oder Sozialversicherungsbeiträgen, verlängert werden.

Eine Frage der Gerechtigkeit

„Das ist letztendlich eine Frage der Gerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit, wenn später betroffene Wirtschaftsteilnehmer unverschuldet in ihrer Existenz gefährdet sind“, so Schild. Die Frist zur Beantragung der Soforthilfe läuft am 31. Mai aus, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist bislang auf die Monate März und April beschränkt.

Die öffentliche Hand zahlt Abschläge für erbrachte Leistungen von Planerinnen und Planern nicht zu 100 % aus, sondern macht regelmäßig einen Einbehalt von 5 %. Diese Praxis ist rechtlich umstritten und entzieht den Büros die gerade jetzt dringend benötigte Liquidität.

Praxis sofort beenden

„Büros möchten nicht staatliche Hilfen in Anspruch nehmen müssen, sondern ihre Leistung vergütet bekommen“, so Christoph Schild. Da für etwaige Regressansprüche in der Regel Versicherungsschutz besteht, gibt es auch keinen Grund für solche Sicherheitseinbehalte.

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. fordert daher, diese Praxis sofort zu beenden und den Architekten und Ingenieuren die vertragsgemäß erbrachte Leistung zu 100 % zu bezahlen. „Der Klimaschutz, die energetische Gebäudesanierung und der bezahlbare Wohnungsbau sind nach Überwindung der Coronakrise die wichtigsten Zukunftsaufgaben, denen sich das Land stellen muss“, so Schild abschließend. 

© Foto: BMU/Christoph Wehrer


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