17.04.2020 - München
Mit Schreiben vom 16. April 2020 informiert die Bayerische Bauministerin Kerstin Schreyer über eine Bayerische Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (EQV). Die darin enthaltenen Ausnahmeregelungen sollen sowohl die (Wieder-)Einreise von ausländischem Personal der Bauunternehmen und Handwerksbetriebe als auch die Aufrechterhaltung der Lieferketten sicherstellen, damit der Betrieb auf bayerischen Baustellen weiterlaufen kann.
Zum einheitlichen Umgang mit Personen, die aktuell aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren (Beschäftigte oder Reisende) hat der Bund eine Musterverordnung erlassen.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat diese Musterverordnung in eineBayerischeVerordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (EQV) auf bayerische Belange angepasst. Darin sind auch Regelungen enthalten, die den Baubereich betreffen und die wir in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration für die Belange der Bauwirtschaft an Sie mit folgenden Anwendungsempfehlung weitergeben.
Die Bayerische Verordnung regelt, ob sich eine Person nach der Einreise in Quarantäne begeben muss oder nicht. Das Einreiserecht selbst obliegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird von der Bundespolizei an den Grenzen vollzogen. Konkret heißt das:
Grundsätzlich sind Personen, die aus dem Ausland in den Freistaat Bayern einreisen, verpflichtet, sich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben. Für diese Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende gibt es in der Verordnung jedoch Ausnahmen:
Durch diese Ausnahmeregelungen ist sowohl die (Wieder-)Einreise von ausländischem Personal der Bauunternehmen und Handwerksbetriebe als auch die Aufrechterhaltung der Lieferketten sichergestellt. Der Betrieb auf bayerischen Baustellen kann somit weiterlaufen.
Download
Bayerische Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
Quelle Text: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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