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Coronavirus - Auswirkungen auf das Vergaberecht

Schreiben der BIngK vom 07.04.2020 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier

14.04.2020 - Berlin

Coronavirus - Auswirkungen auf das Vergaberecht

Die Coronavirus-Epidemie hat auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung sind aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich. Die Bundesingenieurkammer hat sich in einem Schreiben vom 07.04.2020 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch einmal dafür ausgesprochen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist in einem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu dem Schluss gekommen, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gegeben sind. Das BMWi weist zudem darauf hin, dass es in Anbetracht der Umstände in der jetzigen Situation erforderlich sein kann, auch nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

§ 51 Abs. 2 VgV – der für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Ansprache von mindestens drei Unternehmen vorsieht – ist in diesem Kontext nicht anwendbar. So ist die direkte Ansprache nur eines Unternehmens auch nach den Ausführungen der EU-Kommission möglich, wenn nur ein Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) als das für den Hochbau zuständige Ressort hat sich dem angeschlossen und auch die Bundesländer haben zwischenzeitlich Erleichterungen bei der Auftragsvergabe beschlossen.

Hier das Schreiben im Wortlaut

Sicherstellung der Auftragsvergabe

Schreiben der Bundesingenieurkammer vom 07.04.2020 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier

Schreiben vom 07.04.2020 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

die Bundesingenieurkammer und die von ihr vertretenen freiberuflich tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure begrüßen und unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Dabei stellt die Aufrechterhaltung und Weiterführung der Planungs- und Bautätigkeit im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen dieser Krise dar.

Zwar ist in den Ingenieurbüros derzeit noch ein ausreichender Auftragsbestand feststellbar. Allerdings besteht übereinstimmend die Befürchtung, dass innerhalb der nächsten zwei Monate die Zahl der Neubeauftragungen zurückgehen und die Auftragsauslastung einbrechen wird. Es ist festzustellen, dass die öffentlichen Auftraggeber derzeit aufgrund der pandemiebedingten Personalausfälle in den öffentlichen Verwaltungen, welche die ohnehin vorhandene Personalknappheit noch verschärfen nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Gewährleistung eines nachhaltigen Auftragsbestandes aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Grund sehen wir die Notwendigkeit, das Vergaberecht auch außerhalb der zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Beschaffungsmaßnahmen flexibler zu gestalten. Hierzu wäre es insbesondere hilfreich, wenn Planungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ohne förmliche und zeitaufwendige bürokratische Vergabeverfahren und ohne die Einholung von mindestens drei Angeboten für einen begrenzten Zeitraum direkt vergeben werden könnten. Hierdurch würde gerade kleineren Verwaltungseinheiten eine erleichterte und zeitnahe Vergabe von Aufträgen ermöglicht, um kontinuierliche Planungsvergaben für die nahe Zukunft sicherzustellen. Gerade für kleinere und mittelständische Ingenieurbüros würde eine solche Maßnahme während dieser Zeit die Weiterführung und Existenz ihrer Büros sichern. Für den Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte würden wir eine Initiative der Bundesregierung bei der Kommission zu entsprechenden Vergabeerleichterungen unterstützen.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Bund diesbezüglich durch entsprechende Empfehlungen sowohl an die Bundesressorts wie auch an die Länder und Kommunen auf eine flexible, einheitliche Anwendung des Vergaberechts hinwirken würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer
Präsident

Quelle: Bundesingenieurkammer

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