31.03.2020 - München
Der Bayerische Ministerrat hat auf Betreiben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe beschlossen. Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen von 5.000 EUR auf 9.000 Euro bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 auf 15.000 Euro bei 6-10 Mitarbeitern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat jetzt das neue
Online-Antragsverfahren für das Soforthilfeprogramm Corona gestartet. "Wir
beschleunigen den Antragsprozess, damit Firmen rascher Geld bekommen“, so der
Bayerische Wirtschaftsminister. Ab sofort können Soloselbständige, Freiberufler, kleine und mittlere
Unternehmen und Landwirte die Liquiditätshilfen im Internet bei den Regierungen
und der Landeshauptstadt München beantragen.
Antragsvoraussetzungen gelockert
Zudem wurden
auch die Antragsvoraussetzungen für die Soforthilfe noch einmal gelockert. Ab
sofort gilt: Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er durch die
Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine
Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb
voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die
Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen
Sach- und Finanzaufwand (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu
zahlen.
Aiwanger: „Wir unterstützen bayerische Unternehmen rasch und unbürokratisch, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten können und nicht in Insolvenz geraten.“ Wer einen Liquiditätsengpass hat und bereits zuvor einen Antrag auf bayerische Soforthilfe gestellt hatte (bis zu 5.000 Euro bzw. bis zu 7.500 Euro), der kann einen Folgeantrag stellen um die Differenz zur neuen, höheren Summe auszugleichen.
Definition zum Liquiditätsengpass
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der
Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb
voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die
Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen
Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu
zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des
Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Informationen zur Soforthilfe Corona
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe nur hier:
www.soforthilfe-corona.bayern
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.
Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Pressemitteilung-Nr. 81/20, Pressemitteilung-Nr. 82/20
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München