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Bayern: Corona-Soforthilfe erhöht, Online-Antragsverfahren gestartet

Aiwanger: "Schneller, mehr Geld und Lockerungen bei Antragsvoraussetzungen"

31.03.2020 - München

Bayern: Corona-Soforthilfe erhöht, Online-Antragsverfahren gestartet

Der Bayerische Ministerrat hat auf Betreiben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe beschlossen. Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen von 5.000 EUR auf 9.000 Euro bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 auf 15.000 Euro bei 6-10 Mitarbeitern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat jetzt das neue Online-Antragsverfahren für das Soforthilfeprogramm Corona gestartet. "Wir beschleunigen den Antragsprozess, damit Firmen rascher Geld bekommen“, so der Bayerische Wirtschaftsminister. Ab sofort können Soloselbständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen und Landwirte die Liquiditätshilfen im Internet bei den Regierungen und der Landeshauptstadt München beantragen.

Antragsvoraussetzungen gelockert
Zudem wurden auch die Antragsvoraussetzungen für die Soforthilfe noch einmal gelockert. Ab sofort gilt: Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.

Aiwanger: „Wir unterstützen bayerische Unternehmen rasch und unbürokratisch, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten können und nicht in Insolvenz geraten.“ Wer einen Liquiditätsengpass hat und bereits zuvor einen Antrag auf bayerische Soforthilfe gestellt hatte (bis zu 5.000 Euro bzw. bis zu 7.500 Euro), der kann einen Folgeantrag stellen um die Differenz zur neuen, höheren Summe auszugleichen.

Definition zum Liquiditätsengpass
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.

Informationen zur Soforthilfe Corona  
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe nur hier:  
www.soforthilfe-corona.bayern

Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.

Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Pressemitteilung-Nr. 81/20, Pressemitteilung-Nr. 82/20

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