12.03.2020 - Berlin
Das Vorhaben, ausschließlich Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband für informatorische Beratungsgespräche zuzulassen, diskriminiert alle Ingenieurunternehmen, die bereits qualifizierte Energieberatungen anbieten. Der VBI lehnt deshalb die im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes GEG enthaltene Festlegung ab und fordert eine Öffnung zugunsten weiterer Marktteilnehmer.
Den konkreten
Änderungsvorschlag des Gesetzentwurfs hat der VBI in einer Stellungnahme
anlässlich der Verbändeanhörung zum GEG am 4. März allen Mitgliedern des
Bundestagswirtschaftsausschusses zugesandt.
„Der VBI fordert im Namen aller Ingenieure, die als unabhängige Energieberater tätig sind, dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens entsprechende Korrekturen vornimmt. Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs für dringend geboten“, erläutert VBI-Präsident Jörg Thiele. Außerdem werde durch die Öffnung der Beratung für alle Berater auch eventuellen Engpässen und Wartezeiten vorgebeugt.
Bereits im Juli 2019 hatte der VBI in einer Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf das Gesetzesvorhaben grundsätzlich begrüßt. Daran hält der VBI weiterhin fest und bekräftigt außerdem erneut, dass der Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe.
„Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, so VBI-Präsident Thiele.
Die vollständige
Stellungnahme finden Sie hier:
VBI Stellungnahme Energieberater GEG
Quelle: VBI,© Fotos: Alex Csik / Pixabay.com; VBI
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