28.02.2020 - Berlin
Der VBI hat in einer Stellungnahme das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, mit einem „Gesetz zur Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes 2020“ die Vergütung der Sachverständigen an die auf dem freien Markt üblichen Honorare anzupassen. „Wir sehen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den darin vorgeschlagenen Stundensätzen für die Bausachverständigen, die deutlich unter den betriebswirtschaftlich angemessenen Sätzen bleiben“, erklärte VBI-Präsident Jörg Thiele. Auch die Bundesingenieurkammer gab eine Stellungnahme zum JVEG ab.
„Schon
jetzt arbeiten deutlich zu wenig Ingenieure und Architekten als
Bausachverständige. Anstatt an der Vergütung der Bausachverständigen noch
sparen zu wollen, müsste daher die Sachverständigentätigkeit wieder attraktiver
gemacht werden. Alles andere behindert zunehmend die Rechtsprechung. Viele
Baugerichtsverfahren dauern unnötig lange“, so VBI-Präsident Jörg Thiele weiter.
Zur Begründung der VBI-Forderung verweist die Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf eine 2014 durchgeführte betriebswirtschaftliche Erhebung des Verbandes. Dabei wurden für die Sachverständigen für Planungs- und Baumängel Stundensätze in Höhe von 141 bis 221 Euro ermittelt.
Stundensätze nicht angemessen
Da seit dieser Untersuchung bereits sechs Jahre vergangen sind, hält der VBI die vom Bundesjustizministerium vorgesehenen Stundensätze für das Sachgebiet Bauwesen von 100 bis 110 Euro sowie für das Sachgebiet Elektro- und Informationstechnologie mit 120 bis 130 Euro für nicht angemessen.
Auch zur Vergütung der für die Sachverständigentätigkeit notwendigen Hilfskräfte fordert der VBI eine für die Gerichte leicht zu handhabende Regelung. Der Verband weist dazu auf eine Erhebung der Baukammer Berlin aus dem Jahr 2015, die für Ingenieure, die als qualifizierte Hilfskräfte tätig sind, einen Stundensatz von 83 Euro und für sonstige Hilfskräfte des Sachverständigen einen Stundensatz von 45 Euro ermittelt hat.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Bei der Novellierung des JVEG geht es um die Anpassung der gerichtlichen Sachverständigenhonorare an die Vergütungen, die Sachverständige für entsprechende gutachterliche Tätigkeiten auf dem freien Markt erzielen. Welche Vergütungen die Sachverständigen in der Privatwirtschaft erzielen hat das BMJV mit einer Marktanalyse untersuchen lassen, bei der alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen befragt wurden und ihre in der Privatwirtschaft erzielten Vergütungen angeben konnten. Diese Werte, die in der Marktanalyse ermittelt wurden, sind ungemindert in den Referentenentwurf aufgenommen worden.
Die Bundesingenieurkammer hat sich in einer Stellungnahme, die am 28. Februar 2020 an das BMJV versandt wurde, nochmals deutlich für eine Übernahme der in der Marktanalyse ermittelten marktüblichen Stundensätze ohne Vornahme eines sog. „Justizrabatts“ (wie in der Vergangenheit) ausgesprochen.
Insgesamt wird der Entwurf positiv bewertet, in dessen Vorfeld die Bundesingenieurkammer als Mitglied des vom BMJV eingerichteten Beirates zur Begleitung der Marktanalyse zahlreiche Vorschläge eingebracht hatte. Neben einer deutlichen Erhöhung der Fahrtkostenpauschale wird durch die pauschale Abgeltungsmöglichkeit von Nebenkosten eine vereinfachte Abrechnungspraxis erreicht, die das Streitpotenzial mit den Kostenbeamten der Gerichte möglichst ausräumen soll.
Daneben unterbreitet die Bundesingenieurkammer in ihrer Stellungnahme weitere Vorschläge, wie z.B. zum Ersatz besonderer Aufwendungen bei der Hinzuziehung von gewerblichen Fremdleistungen bei Bauteilöffnungen.
Quellen: VBI, BIngK, © Fotos: VBI; Gerd Altmann / Pixabay.com
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