30.01.2020 - Frankfurt am Main
Mit energetisch hochwertigen Neubauten und Sanierungen bares Geld zu sparen und gleichzeitig zum Klimaschutz beizutragen, soll sich künftig noch mehr auszahlen. Das BMWi und die KfW verbessern ab 24.01.2020 die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Die Investitions- und Tilgungszuschüsse werden angehoben und der Kredithöchstbetrag für Effizienzwohnhäuser steigt von 100.000 auf 120.000 EUR.
Damit sollen die Klimabeschlüsse der Bundesregierung vom September 2019 umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Zugang zu den Förderprogrammen mit Hilfe des „Förderwegweisers Energieeffizienz“ noch einfacher und transparenter möglich sein.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Das ist ein starkes Signal für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich – und eine gute Nachricht für alle Hausbesitzer. Ich freue mich, dass wir diese wichtige Entscheidung des Klimakabinetts gemeinsam mit der KfW so schnell auf den Weg bringen konnten!“
KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster: „40% des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Mit ihrer Förderung setzt die KfW Maßstäbe für Energieeffizienz in Gebäuden in Deutschland und unterstützt die Bundesregierung in ihrer Energie- und Klimapolitik. Durch die aktuellen Produktverbesserungen wird die Energieeffizienz für Hausbesitzer und Unternehmen noch attraktiver.“
Von den
Anpassungen in den Förderprogrammen profitieren Privatpersonen, Unternehmen und
Kommunen. So steigen die Tilgungszuschüsse in den Kreditprogrammen gemäß den
Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung um zehn
Prozentpunkte. Für Sanierungen von Wohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse
zudem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die jährlichen effektiven
Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ.
Der Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden steigt um 10 Prozentpunkte. Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser im Kredit und im Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 EUR erhöht.
Die Änderungen im Einzelnen:
Bereits zum 01.01.2020 wurde die Förderung von Öl-Heizungen eingestellt. Hauseigentümer, die sich für eine neue Heizungsanlage interessieren, können sich seit 01.01.2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Dort können sie auch die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen beantragen.
Die Programme „Zuschuss Baubegleitung (431)“ und „Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ bleiben unverändert.
Weitere
Informationen:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/
Damit Interessierte für ihr Vorhaben noch schneller geeignete Fördermöglichkeiten finden, steht ab dem 24.01.2020 auch der neue „Förderwegweiser Energieeffizienz“ zur Verfügung:
www.machts-effizient.de/foerderwegweiser
sow
KfW.de
BAFA.de
Der
Förderwegweiser Energieeffizienz unterstützt dabei, mit wenigen Klicks ein
passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und
erneuerbare Energien zu finden. Sowohl Privatpersonen, Unternehmer als auch
Kommunen werden hier fündig.
(Quelle: KfW; © Fotos: Gerd Altmann / Pixabay.com; Ingrid Hengster / KfW;Peter Altmaier / CDU)
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