30.10.2019 - Luxemburg
Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge werden zum 01.01.2020 turnusgemäß angepasst. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Die alle zwei Jahre vorgenommene Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesen die Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA) zugrunde liegen, die von der EU beachtet werden müssen und im Rahmen dieses internationalen Abkommens nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt werden. Die Sonderziehungsrechte bilden eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich wie auch der Kurs des Euro laufend ändert.
Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (L 279/25) veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2020:
Richtline für klassische
öffentliche Auftraggeber
(Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1828 der Kommission vom 30.10.2019):
Sektorenrichtlinie
(Richtlinie 2014/25/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1829 der Kommission vom 30.10.2019) und Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und
Sicherheit
(Richtlinie 2009/81/EG, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1830 der Kommission vom 30.10.2019):
Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1827 der Kommission vom 30.10.2019)*):
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