12.08.2019 - München
Eine im Jahr 2018 von der Bayerischen Ingenieurekammer Bau durchgeführte Umfrage zeigt, dass nach wie vor Unklarheiten im Umgang mit der Baustellenverordnung bestehen. Ziel der Online-Umfrage, an der sich rund 120 Mitglieder aktiv beteiligt haben war, war es, nach 20 Jahren Baustellenverordnung Erfahrungen aus der Praxis zusammen zu tragen, um das Schulungsangebot und weitergehende Informationen darauf abstellen zu können.
Seit Einführung der Baustellenverordnung im Jahr 1998 auf Basis der europäischen Richtlinie 92/57/EWG werden Bauherren verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf Baustellen tätigen Personen zu kümmern. Sie können sich hierzu der Unterstützung eines Koordinators bedienen. Mit Einführung der Baustellenverordnung wurde zwar in einigen Punkten Klarheit geschaffen, möglicherweise ist auch das Bewußtsein in Bezug auf Arbeitssicherheit verbessert worden und vielleicht konnten tatsächlich Arbeitsunfälle verhindert werden.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist bestrebt, das Wissen der Mitglieder aktuell zu halten, außerdem soll eine Listeneintragung für den freiberuflich Tätigen ein Qualitätsmerkmal darstellen. So wurde das Schulungsangebot für Koordinatoren verbessert, und die Ende 2017 von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau herausgegebene Broschüre „Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)“ bietet eine gute Hilfestellung, die zur Weitergabe an private und öffentliche Bauherrn geeignet ist.
Allerdings bestehen
offensichtlich nach wie vor Unklarheiten im Umgang mit der Baustellenverordnung,
wie die im vergangenen Jahr von der Bayerischen Ingenieurekammer Bau
durchgeführte Umfrage zeigt.
Hintergrund der online-Umfrage, an der sich rund 120 Mitglieder aktiv beteiligt haben war, dass nach 20 Jahren Baustellenverordnung Erfahrungen aus der Praxis zusammengetragen werden sollten, damit das Schulungsangebot und weitergehende Informationen darauf abgestellt werden können.
Die Auswertung der Online-Umfrage
ist nun abgeschlossen. Dabei wurden die 22 Einzelpunkte zwar für sich
betrachtet, aber letztlich in Themenblöcken ausgewertet.
Dabei hat sich gezeigt, dass zahlreiche Ingenieurbüros Leistungen nach Baustellenverordnung erbringen, jedoch die wenigsten ausschließlich in diesem Bereich tätig sind.
Vor allem aber zeigt die Auswertung folgende Erkenntnisse:
Die Musterverträge für Leistungen nach Baustellenverordnung, wie sie z.B. die Bayerische Ingenieurekammer-Bau oder die Bayerische Staatsbauverwaltung zur Verfügung stellen, sind vielen nicht bekannt oder werden nicht systematisch herangezogen.
Zu begrüssen ist, dass die Beauftragung eines Koordinators überwiegend (77 % lt. Umfrage) durch den Bauherrn erfolgt und somit Interessenskonflikte vermieden werden können, wie dies z.B. bei Beauftragung durch die ausführende Firma oder durch die Bauleitung der Fall ist.
Oft jedoch werden die Leistungen gemeinsam mit der Bauaufgabe selbst ausgeschrieben, zielführend ist jedoch eine gesonderte Beauftragung. Dies ist schon allein deshalb wichtig, weil das Hinzuziehen eines Koordinators bereits deutlich früher erfolgen sollte. Bereits in den Planungsphasen müssen Leistungen erbracht werden, und es werden hier bereits die Weichen für die Ausführung, sowie auch die spätere Nutzung z.B. eines Gebäudes gestellt. Eine frühe Beauftragung kann insgesamt zur Einsparung von Bau- sowie auch Unterhaltungskosten führen!
Bemerkenswert ist jedoch,
dass das Thema insgesamt nicht präsent genug ist. Viele Auftraggeber kennen den
Nutzen und sogar das Thema der Baustellenverordnung und der Einschaltung des
Koordinators nur unzureichend.
Mehr als die Hälfte der Auftraggeber müssen diesbezüglich darüber aufgeklärt werden. Genauso verhält es sich mit der Unterlage für spätere Arbeiten. Auch deren Nutzen erschließt sich vielen nicht, aber für einen späteren störungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb und eine kostensparende Unterhaltung hat sie eine große Bedeutung.
Insgesamt kommt daher der Arbeitskreis zum Ergebnis, dass weiterhin auf Sensibilisierung, Schulung und Weiterbildung der Kammermitglieder gesetzt werden muss und der Nutzen der Leistungen, der sich aus der Anwendung der Baustellenverordnung ergibt, an die Auftraggeber transportiert werden muss.
Die Öffentlichen Auftraggeber können über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dessen nachgeordnete Behörden, bzw. über Städte-, Gemeinde- und Landkreistag erreicht werden. Bei privaten Bauherren ist die Erreichbarkeit deutlich schwieriger. Hilfreich könnte nach Ansicht des AK sein, wenn beim Einreichen des Bauantrags die Nennung eines beauftragten Koordinators vorgesehen wäre. Der vom AK erarbeitete Mustervertrag und die Broschüre müssen weiterhin aktiv verbreitet werden.
Die Broschüre „Koordination
nach Baustellenverordnung (SiGeKo)“ ist unter folgendem Link zu finden:
Download
Bestellung
Die Muster-Ingenieurverträge
stehen kostenfrei unter dem folgenden Link zum Download bereit:
Modul B11 - Koordination nach Baustellenverordnung
Alle Muster-Ingenieurverträge
Die Umfrage wurde vomArbeitskreis Baustellenverordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entwickelt:
Vorstandsbeauftragter: Dipl.-Ing.Univ. Dieter Räsch
© Foto: istockphoto.com/stocknroll
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