09.08.2019 - München
Es wird viel diskutiert über den sogenannten Fachingenieur. Aber brauchen wir diesen Titel bzw. die Berufsbezeichnung Fachingenieur/in wirklich? Und was ist damit überhaupt gemeint? "Wenn die Bezeichnung 'Fachingenieur' zukünftig ein Qualitätsmerkmal sein und mehr Klarheit für Verbraucher und Auftraggeber bieten soll, müssen dem bundesweit gleiche Anforderungen und Qualitätsstandards zugrunde liegen und es muss festgeschrieben sein, wer den Titel unter welchen Bedingungen vergeben kann", sagt Kammervorstand Dieter Räsch.
Brauchen wir einen Fachingenieur? Wie in jedem Beruf brauchen wir auch bei den Bauingenieuren Menschen, die was vom Fach verstehen. Aber brauchen wir auch den Titel, die Berufsbezeichnung Fachingenieur/in?
Scheinbar schon, sie wird nämlich eingefordert. So sucht das Stadtbauamt Würzburg einen Fachingenieur TGA (Technische Gebäudeausrüstung), der TÜV Rheinland bietet einen Lehrgang Instandhaltungs-Manager/Fach-Ing. (TÜV) an, die Akademie der Ingenieure einen Lehrgang Fachingenieur/-in für Energieeffizienz, das VDI Wissensforum einen Lehrgang Fachingenieur Gebäudeautomation, die Hochschule Augsburg einen berufsbegleitenden Studiengang Fachingenieur Holzbau.
Das sind nur einige wenige Beispiele, die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Dem Gedanken, Fachingenieurstitel zu vergeben, folgen bereits einige Ingenieurkammern. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist mit ihrer Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt auf dem Markt und definiert die Berufsbezeichnung Fachingenieur als „Vorsorge zur Sicherung von Qualität und Fachkompetenz im Berufsbild des Ingenieurs“.
Die Ingenieurkammer Hessen hat bereits 2015 das Ingenieurgesetz (HIngG) so angepasst, dass als zukunftsweisende Regelung der gesetzliche Schutz der Berufsbezeichnung Fachingenieur/-in festgeschrieben wird. Dieser Weg scheint wohl unumkehrbar. Die Frage wird sein, wie dem Wildwuchs an Bezeichnungen, Qualifikationen, Ausbildungen, Nachweisen begegnet werden kann.
Wenn die Bezeichnung „Fachingenieur“ zukünftig ein Qualitätsmerkmal sein und mehr Klarheit für Verbraucher und Auftraggeber bieten soll, müssen bundesweit gleiche Anforderungen und Qualitätsstandards dem zugrunde liegen und es muss festgeschrieben sein, wer den Titel unter welchen Bedingungen vergeben kann.
So müssen eindeutige Regelungen zum Führen der Bezeichnung „Fachingenieur/-in“ entstehen. Auf der Grundlage der Ausbildung als Ingenieur muss durch Berufspraxis, besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen werden, welche zusätzlichen Qualifikationen vorliegen, die das Führen der Bezeichnung Fachingenieur/in begründen. Insbesondere muss auch eine Pflicht zur Weiter- und Fortbildung definiert und geprüft werden.
Festgeschrieben muss vor allem sein, dass der Titel „Fachingenieur/in“ nur aufbauend auf die umfassende, gute und grundständige Ingenieurausbildung an Universitäten und Hochschulen erlangt werden kann. Fachingenieur/-in muss als Zusatzqualifikation einer fundierten Ingenieurausbildung verstanden werden. Ähnlich handhaben es die Ärzte. Im Medizinstudium wird das unerlässliche Basiswissen vermittelt. Nach der Assistenzarztzeit können sich die Mediziner/innen dann weiterbilden zum Beispiel zum Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde, Orthopädie, Neurologie oder andere.
Einheitliche Mindeststandards mit länderübergreifenden gesetzlichen Definitionen wären auch im Ingenieursbereich erforderlich, um das Ziel des Verbraucherschutzes tatsächlich zu erreichen. Wettbewerbe durch Beauftragungen und Vergaben lediglich an – wo auch immer gelistete oder akkreditierte – Fachingenieure müssen vermieden werden. Wenn der Weg zum Fachingenieur schon unumkehrbar zu sein scheint, so sollte zumindest auch eine zu starke Auffächerung und eine zu große Vielfalt von Fachingenieuren/-innen vermieden werden.
Gerade die umfassende, profunde Ausbildung der Ingenieure
muss Grundlage für den Marktzugang bleiben und darf nicht durch parallele
Strukturen von Fachingenieuren ausgehöhlt werden. Es wird Zeit, die
unterschiedlichen Entwicklungen zusammenzuführen, um dem Fachingenieur zu dem
zu verhelfen, was er sein soll: ein erkennbares Qualitätsmerkmal einer
Zusatzqualifikation.
Die Bundesingenieurkammer-Versammlung hat das Thema „Bundesweit einheitlicher Rahmen für den Kenntnisnachweis in besonderen Fachgebieten“ aufgegriffen mit dem Ziel, dass die Ingenieurkammern zukünftig die Bezeichnung Fachingenieur/-in unter einheitlichen Rahmenbedingungen vergeben.
Kolumne von Dipl.-Ing.Univ. Dieter
Räsch, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 09.08.2019.
Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung
Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.
Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.
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