29.05.2019 - München
Ab Januar 2020 startet die nächste fünfjährige Bestellungsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den erstinstanzlichen Berufsgerichten für Ingenieure in Bayern. Bis Jahresende sind am Landgericht Nürnberg-Fürth und am Landgericht München I die Positionen der ehrenamtlichen Beisitzer neu zu besetzen.
Ehrenamtliche Beisitzer wirken bei der Rechtsprechung dieser Berufsgerichte mit und üben das Richteramt während der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung im selben Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus wie die Berufsrichterinnen und -richter. Aufgabe der Berufsgerichte ist es, die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.
Wer kann Beisitzer werden?
Ehrenamtliche Richter können nur Kammermitglieder werden. Sie dürfen weder der Vertreterversammlung noch dem Vorstand der Kammer noch dem Bauministerium als Aufsichtsbehörde der Kammer angehören. Nicht bestellbar ist ferner, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurde, sofern diese Strafe noch nicht getilgt ist, oder wer einem Berufsverbot unterliegt.
Auch können die Mitglieder nicht bestellt werden, gegen die bereits ein berufsgerichtliches Verfahren oder ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens anhängig ist. Wenn Sie über ein hohes Maß an Unparteilichkeit und Urteilsvermögen verfügen, an der Funktion eines ehrenamtlichen Richters oder einer ehrenamtlichen Richterin interessiert sind und die oben genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte baldmöglichst an die Geschäftsstelle der BayIKa- Bau telefonisch unter 089 419434-0 oder per E-Mail unter info@bayika.de.
So können Sie sich bewerben
Den interessierten Mitgliedern übersenden wir das offizielle Bewerbungsformular, welches ausgefüllt im Original an uns
zurückgeschickt werden muss, damit der Kammervorstand es den jeweiligen Berufsgerichten vorlegen kann. Die Berufsgerichte wählen aus den Vorschlägen der Kammer die Beisitzer aus, welche für die kommenden fünf Jahre bestellt werden. Rückfragen beantwortet das Justitiariat der Kammer, unter 089 419434-24 oder 089 419434-15.
Bild Titel: Pixabay.com
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie persönlich!
Dr. Andreas Ebert
+ 49 (0) 89 41 94 34-15
+ 49 (0) 89 41 94 34-20
rchtbykd
Monika Rothe
+ 49 (0) 89 41 94 34-24
+ 49 (0) 89 41 94 34-20
recht@bayika.de
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München