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Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau

Vollzug der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen

27.05.2019 - München

Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau

Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz. Nun wurde die Anpassung der Höhe der Stundensätze für das Jahr 2019 (rückwirkend) und die Jahre 2020 und 2021 mitgeteilt.

Nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau wird bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand für jede Arbeitsstunde ein Betrag von 1,847 v. H. des Monatsgrundgehalts eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter wurden ab 1. Januar 2019 nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 vom 20. März 2019 erhöht. Die errechneten Stundensätze gelten vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag.

Höhe des Stundensatzes ab 1. Januar 2019

Gemäß dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 erfolgt eine lineare Anpassung der Bezüge um 3,2 v.H. rückwirkend ab 1. Januar 2019.

Ab dem 1. Januar 2019 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 6.561,38 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für ab dem 1. Januar 2019 erteilte Prüfaufträge ein Stundensatz von 122 € (6.561,38 € x 1,847 v. H. = 121,19 €, aufgerundet 122 €).

Höhe des Stundensatzes ab 1. Januar 2020

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 sieht zum 1. Januar 2020 eine weitere lineare Erhöhung der Bezüge um 3,2 v.H. vor.

Ab dem 1. Januar 2020 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 6.771,34 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für Prüfaufträge, die ab dem 1. Januar 2020 erteilt werden, ein Stundensatz von 126 € (6.771,34 € x 1,847 v. H. = 125,07 €, aufgerundet 126 €).

Höhe des Stundensatzes ab 1. Januar 2021

Der Gesetzentwurf sieht eine weitere lineare Erhöhung der Bezüge um 1,2 v.H. zum 1. Januar 2021 vor.
Ab dem 1. Januar 2021 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 6.866,14 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für Prüfaufträge, die ab dem 1. Januar 2021 erteilt werden, ein Stundensatz von 127 € (6.866,14 € x 1,847 v. H. = 126,82 €, aufgerundet 127 €).

Vorsorglich weist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr darauf hin, dass die errechneten Stundensätze bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Bekanntgabe der Stundensätze nach PruefVBau vom 27.05.2019

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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