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VHF Bayern: Aktualisierung der Vertragsmuster, Richtlinien und Anlagen

Information des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 09.05.2019

09.05.2019 - München

VHF Bayern: Aktualisierung der Vertragsmuster, Richtlinien und Anlagen

Mit Schreiben vom 9. Mai 2019 informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über wichtige Aktualisierungen der Vertragsmuster und Richtlinien des Vergabehandbuches Freiberuflicher Dienstleistungen Bayern (VHF Bayern). So ist z.B. ab sofort für Hochbaumaßnahmen sowohl des Bundes als auch des Landes und in der Wasserwirtschaft das Vertragsmuster VII.30.H (Vertrag PrüfVBau) für die Prüfung der Standsicherheit gemäß PrüfVBau anzuwenden.


Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen Dienstleistungen durch die Staatsbau- und die Wasserwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Freiberuflicher Dienstleistungen Bayern – VHF Bayern)

Vertragsmuster VII.30.H “Vertrag PrüfVBau“ mit AVB-Prüf (Anlage VI.1.P) und den dazugehörigen Richtlinien

Aktualisierung Mai 2019

Für die Vergabe von Aufträgen über Freiberufliche Dienstleistungen sowie deren Honorierung und Abwicklung wurde mit Schreiben der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern vom 04.12.2008, IIZ5-40012-004/08, das Handbuch für Vergabe und Durchführung Freiberuflicher Dienstleistungen (VHF Bayern) verbindlich eingeführt.

Ab sofort sind sowohl für Bundes- als auch Landeshochbaumaßnahmen und in der Wasserwirtschaft das Vertragsmuster VII.30.H (Vertrag PrüfVBau) für die Prüfung der Standsicherheit gemäß der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen anzuwenden. Die Prüfleistungen nach PrüfVBau sind ausnahmslos nicht beschreibbare Leistungen im Sinne des § 73 VgV. Die Übersicht in Abschnitt II. Ziff. 2.1 des VHF Bayern (Übersicht Vertragsunterlagen Hochbau) wurde entsprechend angepasst.

Das Vertragsmuster mit den zugehörigen Anlagen wurde aktualisiert und ist nun auch für sämtliche Leistungsbereiche der PrüfVBau zu verwenden. Auch die zugehörige Richtlinie VII.30.0.H wurde vollständig neu gefasst. Die ehemalige Richtlinie V.A.5, Vergabe Prüfleistungen, ist darin aufgegangen und entfällt daher ersatzlos (sh. hierzu auch OBBS vom 08.01.2018).

Die Honorarberechnungstabelle VII.30.5.H ist nun gleichzeitig Leistungsumfang zu § 6 (spezifische Leistungspflichten) des Vertrages. Sie wurde ergänzt und umbenannt in VII.30.2.H, Leistungsumfang Prüfleistungen und Ermittlung der Vergütung.

Außerdem wurden gesonderte AVB-Prüf – VI.1.P erarbeitet, die unter Ziff. 2.1 des Vertragsmuster standardmäßig zum Vertragsbestandteil erklärt werden und dem Vertragswerk immer beizufügen sind.

Sämtliche Unterlagen werden in der elektronischen Lesefassung des VHF Bayern unter www.vergabehandbuch.bayern.de sowie im Intranet unter http://www.stmi.bybn.de/vob/formblaetter/default.htm abrufbar als bearbeitbare Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Die Vertragsmuster und Unterlagen für die Beauftragung von Prüfleistungen im Straßenbau werden zur Zeit überarbeitet.

gez. Hans Bock
Ministerialrat

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Quelle: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 09.05.2019

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